"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Versorgungsleitungen
(23.10.2005) Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Gas sind dringend nötig, damit ein Haus überhaupt bewohnbar ist. In vielen Bauträgerverträgen sind diese Anschlüsse aber gar nicht enthalten. Folglich muss sie der Bauherr selbst beauftragen - und beantragen. Das gilt ohnehin für Telefonkabel und sonstige Kabel- und Breitband-Anschlüsse.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- nächste Gemeintheit: Wohnflächenberechnung
- letzte Gemeintheit: Terminabsprachen
- Übersicht der Gemeinheiten
- Key-Note des VPB zum "ABC der Gemeinheiten"
- Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
ausgewählte weitere Meldungen:
Bei "schlüsselfertig" gehört ein Anschluss ans öffentliche Netz dazu (2.9.2003)