"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Objektbeschreibung
(23.10.2005) Eine zentrale Bedeutung im Bauvertrag hat Objektbeschreibung. Nur was dort vereinbart wird, muss später auch tatsächlich geliefert werden. Neben der Art, Aufteilung und Bauweise des Hauses sowie konkreten Herstellerangaben müssen in der Objektbeschreibung auch wichtige Dinge wie z.B. der barrierefreie Zugang und die barrierefreie Nutzung des Hauses festgeschrieben werden - ebenso Energiekennwerte und Schallschutzmaßnahmen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- nächste Gemeintheit: Passivhaus
- letzte Gemeintheit: Niedrigenergiehaus
- Übersicht der Gemeinheiten
- Key-Note des VPB zum "ABC der Gemeinheiten"
- Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
ausgewählte weitere Meldungen:
- Broschüre vom Bund: "Checkliste zur Auswertung von Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" (4.8.2004)
- VPB: Checkliste hilft, Bauherren Angebote zu vergleichen (13.8.2004)
- kostengünstig bauen - Einsparpotenziale beim Eigenheimbau (24.9.2003)
- Baubeschreibung: Hilfestellung für private Bauherren (19.8.2003)
- Pfusch am Bau: Was ist hinzunehmen; was kann eingeklagt werden? (mit einer Muster-Baubeschreibung zum Downloaden; 25.6.2003)