"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Niedrigenergiehaus
(23.10.2005) Leistungen werden im Bauträgervertrag oft doppelt beschrieben. Da stehen neben dem Begriff "Niedrigenergiehaus" noch zusätzlich genaue Dämm-Materialien oder Dämmstoffstärken. Das besagt aber noch gar nichts, denn diese Werte reichen trotz exakter Angaben unter Umständen gar nicht aus, um den Niedrigenergiestandard auch zu erfüllen. Deshalb sollte im Vertrag nur der formale und genau definierte Begriff "Niedrigenergiestandard" stehen. Wer ein Übriges tun möchte, der setzt noch das Wort "mindestens" davor.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- nächste Gemeintheit: Objektbeschreibung
- letzte Gemeintheit: Mindestanforderungen
- Übersicht der Gemeinheiten
- Key-Note des VPB zum "ABC der Gemeinheiten"
- Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
ausgewählte weitere Meldungen:
- Dämmen ist mehr als Energiesparen (14.9.2005)
- Bundesrat beschließt Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (10.7.2005)
- Kostenloser Energie-Check der LBS (31.5.2005)
- Altes Haus wird wieder jung - der Gebäudeenergiepass löst Sanierungen aus (10.3.2005)
- EnEff 2006: Energie-Impulse für die Bauwirtschaft (3.3.2005)
- VPB warnt: Passivhaus ist nicht gleich Passivhaus (6.12.2004)
- Broschüre vom Bund: "Checkliste zur Auswertung von Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" (4.8.2004)
- VPB: Checkliste hilft, Bauherren Angebote zu vergleichen (13.8.2004)
- kostengünstig bauen - Einsparpotenziale beim Eigenheimbau (24.9.2003)
- Baubeschreibung: Hilfestellung für private Bauherren (19.8.2003)
- Pfusch am Bau: Was ist hinzunehmen; was kann eingeklagt werden? (mit einer Muster-Baubeschreibung zum Downloaden; 25.6.2003)
siehe zudem: