"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Materialangaben
(23.10.2005) Dies gilt auch für alle detaillierten technischen Vorgaben. Sie legen einen bestimmten Wert fest, garantieren aber nicht, dass dieser auch den Regeln der Baukunst und den geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht. Muss dann nachgebessert werden, dann zahlt der Bauherr die Mehrkosten. Deshalb sollte auch hier im Vertrag immer das Wort "mindestens" vor die Materialangabe gesetzt werden. Dann muss der Bauträger die gesetzlichen Baustandards erfüllen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- nächste Gemeintheit: Mindestanforderungen
- letzte Gemeintheit: Lüftung
- Übersicht der Gemeinheiten
- Key-Note des VPB zum "ABC der Gemeinheiten"
- Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
ausgewählte weitere Meldungen:
- Broschüre vom Bund: "Checkliste zur Auswertung von Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" (4.8.2004)
- VPB: Checkliste hilft, Bauherren Angebote zu vergleichen (13.8.2004)
- kostengünstig bauen - Einsparpotenziale beim Eigenheimbau (24.9.2003)
- Baubeschreibung: Hilfestellung für private Bauherren (19.8.2003)
- Pfusch am Bau: Was ist hinzunehmen; was kann eingeklagt werden? (mit einer Muster-Baubeschreibung zum Downloaden; 25.6.2003)