"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Lüftung
(23.10.2005) Beim modernen Wohnhaus, vor allem beim Passivhaus, spielt die Lüftung eine zentrale Rolle. Nur wenn kontrolliert gelüftet und dabei die Luft regelmäßig ausgetauscht wird, funktioniert das Passivhaus optimal. Das wird im Bauvertrag nur selten detailliert erwähnt. Unbedingt aufgelistet werden muss im Vertrag aber die Art der Lüftung und, sofern es sich nicht um eine natürliche, sondern um eine kontrollierte Be- und Entlüftung handelt, die Art der Lüftungstechnik und Wärmerückgewinnung. Wichtig auch ein kleines Detail: Auch das Loch in der Fassade für die Dunstabzugshaube sollte nicht vergessen werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- nächste Gemeintheit: Materialangaben
- letzte Gemeintheit: Keller
- Übersicht der Gemeinheiten
- Key-Note des VPB zum "ABC der Gemeinheiten"
- Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Ein Viertel der Bauherren lüftet technisch (20.3.2005)
- All-in-one: Kühlung, Lüftung, Heizung, Wärmerückgewinnung und MSR (23.3.2005)
- Radon ist zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs (2.2.2005)
- Gesunde Raumluft im Niedrigenergiehaus (11.11.2004)
siehe zudem:
- Lüftung • Klimatechnik bei BAULINKS.de