"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Keller
(23.10.2005) Keller ist nicht gleich Keller, und es reicht nicht, im Vertrag nur lapidar auf massive Wände und Betonboden hinzuweisen. Wie bei allen Baudetails so gilt auch hier: Alles muss genau aufgelistet sein, will der Bauherr später böse Überraschungen vermeiden. Zur genauen Leistungsbeschreibung für den Keller gehören: Detaillierte Materialangaben zu den Kellerwänden, außen wie innen, zur Wärmedämmung und zur Ausführung der Lichtschächte. Ob der Keller als weiße Wanne, schwarze Wanne oder als Mischkonstruktion ausgeführt wird, das richtet sich nach den Ergebnissen des Baugrundgutachtens. Auch das muss in den Vertrag.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- nächste Gemeintheit: Lüftung
- letzte Gemeintheit: Installationen
- Übersicht der Gemeinheiten
- Key-Note des VPB zum "ABC der Gemeinheiten"
- Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
ausgewählte weitere Meldungen:
- 30 Jahre Gewährleistung auf Nova-Norm-Keller (26.9.2005)
- Ansehnliche Lichtschachtabdeckung für Terrassen und Innenhöfe (25.8.2005)
- Was bei potentieller bzw. akuter Hochwassergefahr zu beachten ist (24.8.2005)
- Abdichten, wie es im Buche steht (19.6.2005)
- Keller aus Kalksandstein (2.6.2005)
- 'Orange Wanne' erfüllt Anforderungen für wasserundurchlässige Keller im Wohnbau (20.5.2005)
- Lexikon: Bauwerksabdichtung und Kellersanierung (11.4.2005)
- Wenn Reihen- oder Doppelhäuser laut sind, könnte der Keller fehlen (19.3.2005)
- guttabeta Noppenbahnen für 5 professionellen Bauanwendungen (22.2.2005)
- SoproThene - eine selbstklebende Bitumen-Abdichtungsbahn (1.2.2005)
- Broschüre informiert über Keller aus Beton (27.1.2005)
- Der Sommer macht den Keller feucht (12.8.2004)
- Wärmeverluste durch das Erdreich (26.6.2004)
- VPB rät: Kellerbau vom Sachverständigen kontrollieren lassen (14.4.2004)
siehe zudem: