"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Installationen
(23.10.2005) Häuser brauchen Strom. Im Bauvertrag wird nicht immer genau beschrieben, was der Bauherr für sein Geld bekommt. Teure Nachrüstungen sind später die Folge. In den Bauvertrag gehören deshalb detaillierte Beschreibungen der geplanten Elektroanlage, mit konkreten Angaben zur Anschlussleistung und Einspeisung, der Anzahl der Stromkreise mit Unterscheidung nach Gerätestromkreisen, Steckdosenstromkreisen, Drehstromkreisen. Gegebenenfalls müssen auch Bus-Installationen und Schutzsysteme genau beschrieben werden. Auch die elektrotechnische Ausstattung der einzelnen Räume mit der Anzahl der Schalter, Steckdosen und Lichtauslässe gehört in den Bauvertrag.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- nächste Gemeintheit: Keller
- letzte Gemeintheit: Innenwände
- Übersicht der Gemeinheiten
- Key-Note des VPB zum "ABC der Gemeinheiten"
- Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
ausgewählte weitere Meldungen:
- Ausstattungsumfang der Elektro-Installation (25.7.2004)
- Neuartige Informationsplattform zu "Elektrosmog" und Gesundheit (16.7.2005)
- Sockelleisten mit System und Funktion (15.4.2005)
- Altbaumieter muss unzureichende Elektroinstallation nicht akzeptieren (31.8.2004)
- strukturierte Verkabelung für "intelligente Häuser" (8.8.2004)
- VDE-Leitfaden Blitz- und Überspannungsschutz (24.4.2004)
- Initiative Intelligentes Wohnen: Leerrohre sparen Aufwand und Kosten (9.4.2004)
- "Elektro-Prüfpflicht rechtlicher Hokuspokus" (30.10.2003)