"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: "Gleichwertig"
(23.10.2005) Viele Verträge sehen in der Baubeschreibung spezielle Baustoffe vor und listen diese namentlich auf. Allerdings werden solche konkreten Angaben häufig mit dem Zusatz "oder gleichwertiges Material" wieder relativiert. Der Begriff "gleichwertig" ist nichtssagend. Der Laie kann nicht beurteilen, was wirklich "gleichwertig" ist, und bekommt in der Regel minderwertiges Material eingebaut.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- nächste Gemeintheit: Grundstücksgröße
- letzte Gemeintheit: Fallrohre
- Übersicht der Gemeinheiten
- Key-Note des VPB zum "ABC der Gemeinheiten"
- Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
ausgewählte weitere Meldungen:
- VPB kritisiert skandalöse Bauverträge und überzogene Zahlungspläne (19.4.2005)
- VPB: Checkliste hilft, Bauherren Angebote zu vergleiche (13.8.2004)
- Broschüren vom Bund: "Checkliste zur Auswertung von Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" sowie "Nachträgliche Wärmedämmung von Dachgeschossdecken" (4.8.2004)
- Baubeschreibung: Hilfestellung für private Bauherren (19.8.2003)
- Pfusch am Bau: Was ist hinzunehmen; was kann eingeklagt werden? (mit einer Muster-Baubeschreibung zum Downloaden; 25.6.2003)