"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Fallrohre
(23.10.2005) Viele Bauträgerverträge sehen die Führung der Fallrohre bis zur Oberkante (OK) des Geländes vor. Mehr ist im Preis nicht inbegriffen. Das heißt: Für die Weiterführung der Rohre und den Anschluss ans öffentliche Leitungsnetz (oder die eigene Zisterne) ist der Bauherr zuständig. Er muss diese Anschlüsse bezahlen und oft auch beantragen. Ein teures, zeitaufwändiges Problem.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- nächste Gemeintheit: "Gleichwertig"
- letzte Gemeintheit: Energieeinsparverordnung
- Übersicht der Gemeinheiten
- Key-Note des VPB zum "ABC der Gemeinheiten"
- Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
ausgewählte weitere Meldungen:
- Studie des Umweltbundesamtes bestätigt Umweltverträglichkeit von Metalldächern (31.8.2005)
- "Kleine Änderungen - große Wirkung": Viele RHEINZINK-Produkte praxisgerecht modifiziert (13.5.2005)
- Rohrbegleitheizung und Dachrinnenheizung - dauerhafte Vorsorge gegen Frostschäden (4.4.2005)
- Dachrinnen aus Kunststoff mit 10-Jahres-Garantie von Marley (9.3.2005)
- Dachrinnen lassen Fassaden nicht im Regen stehen (10.3.2004)
siehe zudem: