"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Energieeinsparverordnung
(23.10.2005) Für Neubauten und sanierte Altbauten gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Bauträgerverträge sehen zwar in der Regel die Ausführung des geplanten Hauses nach den Richtlinien der geltenden EnEV vor, aber die Planung wird gar nicht darauf abgestimmt. Ob ein Haus wirklich gesetzeskonform gebaut wird, das kann in der Regel nur ein Bausachverständiger prüfen und erkennen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- nächste Gemeintheit: Fallrohre
- letzte Gemeintheit: Eigenleistung
- Übersicht der Gemeinheiten
- Key-Note des VPB zum "ABC der Gemeinheiten"
- Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
- EnergieSparRatgeber für Heizungssysteme vergleichen, Heizkostenvergleich, ThermostatCheck, PumpenCheck, Modernisierungsratgeber
ausgewählte weitere Meldungen:
- Internationales Forschungsprojekt zur Gebäudeoptimierung bewillig (10.7.2005)
- Kostenloser Energie-Check der LBS (31.5.2005)
- Altes Haus wird wieder jung - der Gebäudeenergiepass löst Sanierungen aus (10.3.2005)
- EnEff 2006: Energie-Impulse für die Bauwirtschaft (3.3.2005)
- Der Energiepass kommt und wird auch bei Altbauten Pflicht (23.4.2004)