"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Abwasser / Grundstücksentwässerung
(23.10.2005) Abwasserrohre führen viele Bauträger nur bis einen Meter außerhalb der Wände des Hauses. So steht es in vielen Verträgen. Alles Weitere ist dann Sache des Bauherrn. Er muss sich um den Anschluss seines Hauses ans öffentliche Kanalnetz kümmern, gleich, wie lang der Weg vom Haus zum Sammler ist. Das kostet Geld und auch Zeit, denn er muss diese Anschlüsse erst beantragen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- nächste Gemeintheit: Aushub
- Übersicht der Gemeinheiten
- Key-Note des VPB zum "ABC der Gemeinheiten"
- Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)
ausgewählte weitere Meldungen:
- Was bei potentieller bzw. akuter Hochwassergefahr zu beachten ist (24.8.2005)
- Aktion Rückstau-Schutz gestartet (12.8.2005)
- Abwasserhebeanlagen erweitern Nutzungsmöglichkeiten des Kellers (12.6.2005)
- Bei "schlüsselfertig" gehört ein Anschluss ans öffentliche Netz dazu (2.9.2003)
siehe zudem: