Jetzt Entschädigung für Resturlaub 2003 bei SOKA-Bau beantragen
(21.10.2005) Bauarbeitnehmer sollten ihre Anträge auf Auszahlung einer Urlaubsentschädigung für das Jahr 2003 noch bis zum 31. Dezember 2005 an SOKA-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) stellen. Denn nach diesem Stichtag verfällt der Anspruch.
Ob einem Bauarbeitnehmer noch ein Guthaben für Resturlaub aus
dem Jahr 2003 - die so genannte Urlaubsentschädigung - zusteht, sieht er auf
seinem Arbeitnehmerkontoauszug. Wem kein Kontoauszug vorliegt oder wer unsicher
ist, ob für 2003 noch eine Urlaubsentschädigung offen ist, kann sich bei
SOKA-Bau unter der Rufnummer
SOKA-Bau sichert Urlaubsansprüche auf dem Bau
Da rund 40 Prozent der gewerblichen Bauarbeitnehmer nicht ganzjährig in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, gibt es auf dem Bau eine umlagefinanzierte Branchenlösung für den Urlaub: Jeder Baubetrieb zahlt monatlich einen tariflich festgelegten Betrag bei SOKA-Bau ein. Wechselt ein Bauarbeitnehmer den Arbeitgeber, nimmt er seinen Urlaubsanspruch mit. Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nimmt, zahlt SOKA-Bau eine Urlaubsvergütung an ihn.
Hat der Arbeitnehmer seinen ihm zustehenden Resturlaub auch im Folgejahr noch nicht genommen, verfällt sein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat danach die Möglichkeit, sich die Urlaubsentschädigung direkt von SOKA-Bau auszahlen zu lassen.
siehe auch:
-
SOKA-Bau
... ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG. Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
siehe zudem: