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Unternehmer sind in der Pflicht: Feuerlöscher müssen regelmäßig geprüft werden

(18.10.2005) Nach der geltenden Arbeitsstättenverordnung muss jeder Unternehmer, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, geeignete Maßnahmen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz treffen. So ist er dafür verantwortlich, dass in seinem Betrieb eine ausreichende Zahl von Feuerlöschern vorhanden ist - und er hat dafür Sorge zu tragen, dass eine regelmäßige Prüfung dieser Geräte durchgeführt wird. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam.

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Nicht nur für Großunternehmen oder Produktionsbetriebe, in denen mit gefährlichen oder brennbaren Stoffen umgegangen wird, ist Brandschutz vorgeschrieben. Auch reine Bürobetriebe wie Anwaltskanzleien, Architekturbüros und Arztpraxen sind angesprochen. Denn ein Brand kann praktisch überall entstehen - dort wo eine Zündquelle in Verbindung mit brennbaren Gegenständen und Sauerstoff vorhanden ist. Nach den Erfahrungen des Verbandes können deshalb nicht nur Produktions- und Werkshallen oder Lagerstätten Orte eines Brandherdes sein - auch Küchen und Verwaltungsräume kommen dafür in Betracht. Ursachen sind hier oft menschliches Fehlverhalten sowie überhitzte Elektrogeräte wie Drucker und Computer.

Sachkundige Prüfung durch Brandschutz-Fachbetriebe gibt Sicherheit

Da die Wirkung der Lösch- und Treibmittel von Feuerlöschern im Laufe der Zeit nachlässt, ist eine regelmäßige sachkundige Prüfung der Geräte unerlässlich. Um im Ernstfall die volle Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten, hat diese nach höchstens zwei Jahren zu erfolgen. Ein Blick auf die Prüfplakette gibt Auskunft darüber, wann und von wem die letzte Prüfung durchgeführt wurde. Liegt diese länger zurück, ist umgehend der Kundendienst eines Brandschutz-Fachbetriebs zu benachrichtigen.

Brandschutz-Fachbetriebe bieten neben der sachkundigen Prüfung der Feuerlöscher auch eine kompetente Beratung bei Neuanschaffungen sowie eine Einweisung der Mitarbeiter in deren Handhabung. Darüber hinaus übernehmen sie die Einrichtung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen und stehen mit umfassenden Serviceleistungen zur Verfügung - bis hin zum kostenlosen Brandschutz-Check. Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe findet man zum Beispiel in den "Gelben Seiten" oder im Internet unter bvbf-brandschutz.de.

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