Verlängerung des Zuschlages für kleine Kraft-Wärme-Kopplung bis 2008
(6.7.2005) Zusammen mit einer Vielzahl weiterer Gesetze hat der Bundestag am 30. Juni 2005 eine kleine aber für die betroffenen Anlagenhersteller wichtige Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes beschlossen. Nach dem Gesetz von 2002 sollte der für 10 Jahre gezahlte Bonus von 5,11 Cent/kWh für Kleinst-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung nur für Anlagen gelten, die bis Ende 2005 in Betrieb gehen. Durch die Gesetzesänderung soll dieser Zeitraum nun bis Ende 2008 verlängert werden.
Ohne diese Verlängerung hätte nach Einschätzung des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) ein Fadenriss beim Absatz von Kleinst-KWK-Anlagen gedroht, mit fatalen Konsequenzen für die betroffenen Herstellerunternehmen. 2003 wurden ca. 2000 Anlagen dieser Größenkategorie mit einer gesamten elektrischen Leistung von 15,4 Megawatt unter Inanspruchnahme des Ökobonus aus dem KWK-Gesetz neu installiert. Eine Verlängerung des Bonus war auf einem parlamentarischen Abend des B.KWK Mitte Juni auch von Vertretern der CDU und FDP unterstützt worden. Die Änderung des KWK-Gesetzes wurde im Rahmen eines Artikelgesetzes zusammen mit dem Gesetz über projektbezogene Mechanismen zum CO₂-Emissionshandel verabschiedet.
Nach Aussage des B.KWK gilt es als sicher, dass das Gesetz den Bundesrat auf seiner Sitzung am 8. Juli passieren wird.
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