Neue Chancen für den Flüssiggas-Endverbraucher
(3.6.2005) Das Bundeskartellamt tritt verschärft für die Rechte des Flüssiggas-Endverbrauchers ein. In einer Razzia am 3.5.2005 wurden 12 Unternehmen der etablierten Flüssiggasbranche im gesamten Bundesgebiet durchsucht. Der Verdacht: Preisabsprachen und interne Vereinbarungen zum Nachteil des Endverbrauchers. Demgegenüber weisen freie Flüssiggasanbieter wie die GazCologne GmbH darauf hin, dass es bei vergleichbarem Leistungsstandard weit aus günstigere Konditionen für den Endverbraucher geben kann.
Verbraucherbeschwerden hatten das Kartellamt auf den Plan gerufen. Trotz der Deregulierung des Flüssiggasmarktes wird es vielen Verbrauchern immer noch schwer gemacht, in den Genuss der günstigen Preise und Konditionen des freien Marktes zu kommen. Kartellamtpräsident Ulf Böge erläuterte, seine Behörde gehe dem Verdacht nach, dass sich Unternehmen der Flüssiggasbranche seit Jahren durch interne Preisabsprachen und gegenseitige Respektierung von Kundenstämmen dem freien Markt entzögen.
Der freie Flüssiggasanbieter GazCologne weist darauf hin, dass es für jeden Flüssiggasendverbraucher heute möglich ist, in den Genuss der günstigen Flüssiggaskonditionen zu kommen. Denn einerseits sind viele langfristig geschlossene Verträge sittenwidrig und kurzfristig kündbar, weil der Gesetzgeber eine maximale Laufzeit von 2 Jahren festgeschrieben hat (§ 309 BGB). Andererseits muss der Verbraucher - wenn er in den Genuss der günstigen Preise des freien Markts kommen will - selbst Eigentümer eines Flüssiggastanks sein, da eine Fremdbefüllung nach dem Urteil AZ II ZR 340/02 des BGH vom September 2003 nicht möglich ist.
Die GazCologne GmbH empfiehlt daher ein Vorgehen in zwei Schritten:
- die sofortige Kündigung der Verträge,
- den Kauf bzw. Austausch des Gastanks, der wahlweise oberirdisch oder erdgedeckt aufgestellt wird.
Besagte Deregulierung des Flüssiggasmarktes läuft parallel zum
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