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CE-Kennzeichen für ESG und TVG

(25.2.2005) Ab Sommer 2006 wird das CE-Kennzeichen für Einscheibensicherheitsglas (ESG) und Teilvorgespanntes Glas (TVG) Pflicht. Dies bedeutet für die SECURIT-PARTNER tief greifende Einschnitte in die Organisationsstruktur des Unternehmens. Dennoch wollen die ersten SECURIT-PARTNER bereits im Sommer 2005 mit der freiwilligen CE-Kennzeichnung beginnen. Damit zeigen sie frühzeitig Flagge - unterstützt werden sie durch ihren industriellen Partner SAINT-GOBAIN GLASS Deutschland.

Das CE-Kennzeichen findet sich seit Jahren auf vielen alltäglichen Gegenständen: vom Herd über den Kugelschreiber bis zum Fernseher. Grundlage für ein CE-Kennzeichen sind immer harmonisierte europäische Normen, die die technischen Spezifikationen und die Produktarten festlegen.

Was bedeutet das CE-Kennzeichen?

CE steht für "Communauté Européene" (frz. für Europäische Gemeinschaft). Es bestätigt, dass das betreffende (Glas-) Produkt mit der zugehörigen harmonisierten EU-Norm übereinstimmt. Für die so genannte Konformitätsbescheinigung - und somit für die CE-Kennzeichnung des Produkts - ist der Hersteller verantwortlich. Mit dem CE-Kennzeichen für ESG und TVG können Bauglasprodukte künftig im europäischen Wirtschaftsraum frei gehandelt werden. Das CE-Zeichen gibt den Qualitätsstandard der europäischen Produktnorm wieder, ist jedoch kein Qualitätssiegel oder Prüfzeichen im herkömmlichen Sinn. Der Hersteller - hier also der SECURIT-PARTNER - trägt die volle Verantwortung für die Bescheinigung, dass ein Produkt den Anforderungen einer technischen Spezifikation entspricht.

Ab wann kann und ab wann muss das CE-Zeichen angebracht werden?

Seit Januar 2005 sind zwei wichtige Normen für Glasprodukte verfügbar: die DIN EN 12150-2 für Einscheibensicherheitsglas und die DIN EN 1863-2 für Teilvorgespanntes Glas. Dies bedeutet, für ESG und TVG wird das CE-Kennzeichen voraussichtlich ab Juli 2006 Pflicht. Die CE-Kennzeichnung von ESG und TVG wird aber früher möglich sein - voraussichtlich ab Juli 2005. In der Zeit zwischen Juli 2005 und Juli 2006 sind ESG und TVG sowohl mit dem CE-Zeichen als auch dem Ü-Zeichen zulässig (so genannte Koexistenzphase). Im Juli 2006 läuft die Koexistenzphase für ESG und TVG ab - dann müssen ESG und TVG das CE-Zeichen tragen.

Die SECURIT-PARTNER wollen aber bereits die Koexistenzphase zur CE-Kennzeichnung nutzen. Andere Glasprodukte, z.B. VSG, ESG-H oder Isolierglas folgen später - die erforderlichen Produktnormen sind derzeit noch nicht vollständig verfügbar.

Welche Maßnahmen sind für die SECURIT-PARTNER verpflichtend?

Die Anforderungen an das CE-Zeichen sind hoch. Die europäischen Produktnormen für Glasprodukte greifen in die innerbetriebliche Organisationsstruktur ein, fordern ein Qualitätsmanagementsystem, eine werkseigene Produktionskontrolle mit detaillierter Dokumentation sowie umfangreiche Erstprüfungen. Voraussetzung ist weiterhin eine System- oder Produktbeschreibung, die Vorprodukte, Toleranzen und Fertigungsabläufe beschreibt.

SAINT-GOBAIN GLASS will seine Partner auf dem Weg zum CE-Zeichen begleiten. Am Ende steht die Übereinstimmungserklärung (die so genannte Konformitätserklärung), die der jeweilige SECURIT-PARTNER in eigener Verantwortung ausstellt. Das Produkt SECURIT (ESG) oder PLANIDUR (TVG) entspricht dann der harmonisierten Produktnorm. In der Konformitätsbescheinigung bestätigt der Hersteller die Übereinstimmung zwischen Produkt und europäischer Norm. Sie wird durch die Geschäftsführung unterschrieben.

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