Vermieter haften für Trinkwasserqualität
- Verschärfte Kontrollen des Trinkwassers
(12.11.2004) Jeden Monat sind Mitarbeiter vom Gesundheitsamt unterwegs, um die Trinkwasserqualität in Schulen, Kindergärten, Hotels und Gaststätten zu überprüfen. Doch seit kurzem sind die Wege länger. Denn jetzt müssen alle Einrichtungen überwacht werden, die Trinkwasser für die Öffentlichkeit bereitstellen.
Grund dafür ist die novellierte Europäische Trinkwasserverordnung (TVO), die seit 1. Januar 2003 in Kraft ist. Danach gelten verschärfte Richtlinien für den Umgang mit dem Lebensmittel Trinkwasser, von denen viele Vermieter in Deutschland betroffen sein könnten. So berücksichtigt die neue TVO erstmals, dass Schadstoffe auf dem Weg vom Wasserwerk zur Entnahmestelle in das Trinkwasser gelangen. Bisher wurden die Grenzwerte dafür im Wasserwerk kontrolliert. Der Begriff "Trinkwasser" wird als "Wasser für den menschlichen Gebrauch" definiert. So gilt neben dem als Lebensmittel verwendeten Wasser auch das Wasser, das zur Körperpflege und -reinigung dient sowie Spülwasser für Gegenstände, die bestimmungsgemäß mit dem menschlichen Körper oder Lebensmitteln in Berührung kommen, als Trinkwasser. Zu den Wasserversorgungsanlagen gehören jetzt das gesamte Leitungsnetz und die Hausinstallation. Somit erstreckt sich der Geltungsbereich der TVO bis zu jedem Wasserhahn, also auch auf die gesamte Trinkwasserinstallation in Häusern und Wohnungen. Werden dort Schadstoffe wie Blei oder Kupfer festgestellt, die erst durch marode Hausleitungen in das Trinkwasser gelangen, haftet der Vermieter.
Entsprechend der neuen TVO haben Vermieter sicherzustellen, dass Trinkwasserqualität in Leitungssystemen gewährleistet ist. Für die Überwachung des Trinkwassers innerhalb der Hausinstallation ist der jeweilige Hausbesitzer verantwortlich. So darf der Hausbesitzer anderen (seinen Mietern, Hotelgästen, Krankenhauspatienten, Schülern, Mitarbeitern, Konzertbesuchern etc.) nur Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung stellen.
Bei Beanstandungen drohen Bußgelder und die Auflage, die Ursache unverzüglich zu beseitigen. Treten Krankheiten auf Grund einer Verschmutzung des Trinkwassers auf, drohen sogar Freiheitsstrafen für Hauseigentümer. Im §64 (1) des Bundesseuchenschutzgesetz heißt es beispielsweise dazu: "Wer als Unternehmer oder Inhaber einer Wasserversorgungsanlage Wasser als Trinkwasser (...) abgibt oder anderen zur Verfügung stellt, das den Anforderungen (...) nicht entspricht, haftet mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder wird mit Geldstrafe bestraft."
Wasserproben entnehmen die Gesundheitsämter bisher nur in Einrichtungen wie öffentlichen Toiletten oder Schwimmbädern, in denen Trinkwasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird. Weicht die Wasserqualität von den vorgeschriebenen Richtlinien ab, müssen Betreiber dieser Einrichtungen mit einer Geldstrafe rechnen. Kontrollen wie sie bisher in Schulen oder Kindergärten durchgeführt werden, kommen zukünftig aber auch auf Vermieter und Hauseigentümer zu. Denn in der neuen TVO wird darauf verwiesen, dass Trinkwasser am Wasserhahn aller Verbraucher zu überwachen ist und auch Mieter können auf Wunsch kontrollieren lassen.
Sind Mieter und Vermieter unsicher über den Zustand der Leitungen im Haus, können Wasserfilter am Hausanschluss oder an den Wasserhähnen eine Lösung sein. Solche Filter (z.B. Carbonit Filtersysteme) hätten den Vorteil sogar Schadstoffe wie Medikamentenrückstände, polare Pestizide oder Astbestfasern zu filtern, die in der TVO nicht erfasst sind und nicht kontrolliert werden.
Weitere Informationen zu Wasserfiltern und Studien sind über die Homepage der CARBONIT Filtertechnik GmbH abrufbar.
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siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen Wasser-/Sanitärinstallation und Trinkwasserverordnung bei Amazon.de
- Gas-/ Wasser-Installation, Regenwasser-Nutzung und Armaturen bei BAULINKS.de