Höhere Energiepreise ab 2005 unter Vorbehalt zahlen
(6.11.2004) Verbraucher können die ab Januar steigenden Preise für Strom, Gas und Fernwärme unter Vorbehalt bezahlen - darauf weist der Beratungsdienst "Mein Rechtsschutzbrief" hin. Demnach kann ein Kunde der geforderten Preiserhöhung unter dem Vorbehalt der Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nachkommen. Entsprechende Voraussetzungen sehe auch der Bundesgerichtshof (BGH) als gegeben. Nach dessen Meinung werde der erhöhte Rechnungsbetrag nicht fällig, solange der Energieversorger die Preiserhöhung nicht mit der Offenlegung seiner Kalkulationen belege. Der Bundesgerichtshof stützt sich dabei auf § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach dem eine neue Preisrunde nachvollziehbar sein muss.
Da aber die Kalkulation der Energieversorger ein streng gehütetes Geheimnis ist, glaubt Wolfgang Büser, bekannt aus vielen Ratgebersendungen im Fernsehen und Herausgeber des Rechtsschutzbriefes, dass ein Musterprozess zu erwarten sei. Sofern dieser Prozess gewonnen werde, könne der Kunde das zu viel gezahlte Geld zurückfordern.
Ein finanzielles Risiko gibt es laut Experten für den Verbraucher nicht. Wer unter Hinweis auf den § 315 die Zahlung verweigere, dem drohe indessen ein teurer Rechtsstreit. Der Bund der Energieverbraucher rät, den erhöhten Anteil der Rechnung abzuziehen und das dem Energieanbieter mitzuteilen.
siehe auch:
- Privater Energieverbrauch: Singles brauchen mehr Strom (26.1.2005)
- BEE: "Begründung für Strompreiserhöhungen vorgeschoben und falsch (2.1.2005)
- Wohl zum letzten Male: Mieter zahlten weniger für die warme Stube (17.12.2004)
- 42 Prozent sollen Gasrechnungen nicht stimmen (30.11.2004)
- Belastung der privaten Haushalte durch die gestiegenen Rohölpreise (24.11.2004)
- weitere Details...
siehe zudem:
- Bau-, Immobilien- und Mietrechts-Themen / -Urteile
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