Herbstliches Laub fast so glatt wie Eis - Besondere Pflichten für Hauseigentümer
(15.10.2004) Alle Jahre wieder: Mit dem Herbst fallen nicht nur die Blätter, sondern auch für Hauseigentümer spezielle Pflichten an. Die Witterung mit Regen und Wind verwandelt den bunten Laubteppich auf Straßen und Bürgersteigen schnell in eine rutschige Angelegenheit, die nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Immobilieneigentümer immer wieder zu bösen Überraschungen führen kann. Eigentümer müssen in der Regel der "Verkehrssicherungspflicht" genügen und Passanten vor den möglichen Folgen einer solchen Rutschpartie schützen.
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland weist darauf hin, dass Hauseigentümer in der Regel verpflichtet sind, Bürgersteige vom herbstlichen Laub zu befreien. "Zwar ist es zunächst Aufgabe der Gemeinden, den öffentlichen Straßenraum zu reinigen, doch übertragen sie diese Aufgabe häufig auf die Anlieger", so Rechtsanwalt Wolf-Bodo Friers von Haus & Grund. Damit tragen die Hauseigentümer nicht nur die Verantwortung für die Sauberkeit der Bürgersteige, sondern auch für die Verkehrssicherheit - auf ihnen lastet also das Risiko mit finanziellen Folgen, wenn Fußgänger ausrutschen und sich verletzen.
Von dieser Haftpflicht sind die Eigentümer auch dann nicht befreit, wenn sie die Reinigungspflicht auf ihre Mieter übertragen haben. "Selbst wenn dies zu Beginn des Mietverhältnisses schriftlich festgehalten wurde, verbleibt die Aufsichtspflicht über die regelmäßige ordnungsgemäße Ausführung bei den Eigentümern", so Friers. Dies gilt vor allem bei der Abwesenheit des Mieters im Urlaubs- oder Krankheitsfall.
Hilfe bieten gewerbliche Unternehmen mit Hausmeisterservice oder spezielle Reinigungsdienste für Fußwege. Haus & Grund rät, mit solchen Firmen schriftlich und detailliert zu regeln, welche Pflichten in welchem Umfang geregelt werden, da die Gerichte nur dann von einer wirksamen Übertragung der Verkehrssicherungspflicht ausgehen.
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