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Starkregenfälle nehmen zu: Jahrhunderthochwasser gilt als höhere Gewalt

(16.9.2004) Am besten man lässt das Wasser gar nicht erst in den Keller. Denn die Haftungsfragen sind kompliziert, wenn es aufgrund mangelnder technischer Ausrüstung zu Wasserschäden kommt - z.B. durch einen Rückstau aus der Kanalisation. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs haften Kommunen beispielsweise nicht für Wasserschäden nach einem Jahrhundertregen. In der Urteilsbegründung heißt es: Städte und Gemeinden müssten zwar grundsätzlich für solche Schäden einstehen - aber nicht in Fällen von höherer Gewalt. Da Starkregenfälle aufgrund der klimatischen Veränderungen auch in unseren Breitengraden immer häufiger werden, spielt die entsprechende Vorsorge für Hausbesitzer und Bauherren eine wichtige Rolle.


Wie man entsprechend vorbeugen kann, erklärt Reinhard Späth, Marketingleiter bei KESSEL: "Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich vor den so genannten Rückstauschäden zu schützen, die dadurch entstehen, dass das Wasser aus der Kanalisation über die Höhe der Straßenoberkante - der Rückstauebene - steigt. Man kann das Wasser innerhalb des Hauses mit einem Ventil zurückhalten; es gibt aber auch schon technische Möglichkeiten, die das Abwasser bereits vor dem Haus auffangen." So bietet beispielsweise ein Hausanschlussschacht aus Polyethylen standardmäßig die Möglichkeit, Rückstauverschlüsse und Pumpanlagen zu montieren - auch noch nachträglich nach vielen Jahren. Wie man sich im konkreten Fall am besten vor Rückstau schützt, kann nur ein Fachmann entscheiden, denn es gibt verschiedene Schachtsysteme, Rückstauverschlüsse, Rückstauautomaten, Rückstaupumpanlagen, Hebeanlagen und Kellerabläufe.

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