Altbaumieter muss unzureichende Elektroinstallation nicht akzeptieren
(31.8.2004) Wer eine unrenovierte Altbauwohnung mietet, muss zwar knarrende Dielen, aber keinesfalls eine völlig unzureichende Elektroinstallation akzeptieren - so ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Demnach kann der Mieter einer unsanierten und deshalb günstigen Altbauwohnung vom Vermieter verlangen, dass zumindest eine Steckdose im Badezimmer nutzbar ist. Außerdem hat die elektrische Anlage so ausgelegt zu sein, dass mindestens zwei Haushaltsgeräte - beispielsweise eine Waschmaschine und ein Staubsauger - gleichzeitig betrieben werden können. (Aktenzeichen: VIII ZR 281/03 vom 26. Juli 2004)
Mit dem vorliegenden Urteil gab der BGH dem Mieter einer Berliner 110-Quadratmeter-Altbauwohnung mit einer anfänglichen Monatsmiete von rund 450 Euro teilweise Recht. Dem Wunsch, der Vermieter möge das Knarren des Parkettbodens abstellen, entsprach das Karlsruher Gericht allerdings nicht: Der Mieter habe "gewisse Unzulänglichkeiten einer Altbauwohnung" hinzunehmen.
siehe auch:
- RAL-RG 678: Ausstattungsstufen für die Elektroinstallation (6.8.2012)
- Broschüre: „Elektroinstallation im Spannungsfeld von Anpassung und Bestandsschutz“ (14.5.2012)
- Mieter haben Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung (11.2.2010)
- Innensanierung pusht Nachfrage nach Elektroschaltern und Steckdosen (5.7.2007)
- Neue ÖNorm: elektrische Anlagen in Wohngebäuden (21.12.2006)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Ausstattungsumfang der Elektroinstallation (25.7.2004)
- Bau-, Immobilien- und Mietrechts-Themen / -Urteile
siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen Elektroinstallation und EIB bei Amazon - konkret z.B.:
- Elektroinstallation • Gebäudeautomation • Telekommunikation bei Baulinks