Verbot krebserzeugender Keramikfasern in verbrauchernahen Produkten rückt näher
(29.6.2004) Keramische Mineralfasern dürfen nicht mehr als Dämmstoffe und technische Isolierungen eingesetzt werden - dies sieht zumindest der Entwurf einer Verordnung vor, die Bundesumweltminister Jürgen Trittin jetzt vorgelegt hat. Der Minister stellt fest, dass die Fehler, die in der Vergangenheit mit Asbest begangen wurden, sich mit den ebenso krebserzeugenden Keramikfasern nicht wiederholen dürfen: „Die Abgabe solcher Mineralfasern an Endverbraucher ist aus gutem Grund bereits verboten. Im Interesse der Gesundheit und des Arbeitsschutzes wollen wir Keramikfasern jetzt auch in Erzeugnissen überall, wo Ersatzstoffe zur Verfügung stehen, durch weniger gefährliche Stoffe ersetzen.“ Verboten werden sollen Keramikfasern in Elektrogeräten, in Heizungsanlagen und in PKW-Bremsbelägen.
Durch die europäische Richtlinie 2001/41/EG vom 19. Juni 2001, die mit der Chemikalien-Verbotsverordnung in Deutschland umgesetzt wurde, ist die Abgabe von keramischen Mineralfasern als Stoff oder in Zubereitungen mit einem Massengehalt von mehr als 0,1% an private Endverbraucher bereits verboten. Verbrauchernahe Erzeugnisse, die ebenfalls krebserzeugende Stoffe enthalten und freisetzen können, werden damit aber nicht geregelt. Diese Lücke soll jetzt geschlossen werden: Im Nachgang zu einer Anhörung im Umweltbundesamt und zahlreichen Diskussionen mit Behörden sowie der betroffenen Industrie hat das Bundesumweltministerium nunmehr den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die ein Vermarktungsverbot auch für solche Erzeugnisse vorsieht.
Zur Erinnerung: Künstlich hergestellte keramische Mineralfasern werden wegen ihrer hohen Temperaturstabilität besonders zur Wärmedämmung eingesetzt. Seit 1997 sind Keramikfasern in der Europäischen Union aber als krebserzeugende Stoffe der Kategorie 2 („Auslösung von Krebs im Tierversuch nachgewiesen“) eingestuft. Die krebserzeugende Wirkung von Keramikfaserstäuben ist demnach mit der von Asbest vergleichbar.
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