Höhe der Vorauszahlungen für die Mietnebenkosten
(29.5.2004) ARAG Experten weisen darauf hin, dass es den Mietvertragsparteien grundsätzlich frei steht, Vorauszahlungen für die Mietnebenkosten zu vereinbaren. In den meisten Mietverträgen ist das auch so vorgesehen. Die Höhe der monatlichen Vorauszahlung richtet sich nach der Vereinbarung. Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH begeht der Vermieter grundsätzlich keine Pflichtverletzung, wenn er mit dem Mieter Vorauszahlungen vereinbart, die die Höhe der später anfallenden tatsächlichen Kosten deutlich unterschreiten.
In dem konkreten Fall waren Nachzahlungen von jährlich rund 1.500 Euro strittig. Es sei lediglich gesetzlich untersagt, Vorauszahlungen unangemessen überhöht festzusetzen (BGH, AZ: VIII ZR 195/03). Um riesige Nachzahlungen zu vermeiden, geben die ARAG Experten den Tipp, den Vermieter zu bitten, eine Zusicherung über die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung als realistische Berechnung der tatsächlichen Kosten im Vertrag aufzunehmen. Sollte er ablehnen, was er selbstverständlich darf, zumal die Kalkulation schwierig ist, können sich Mieter die voraussichtlichen Nebenkosten unverbindlich, aber detailliert vorrechnen lassen und diese Berechnung aufbewahren. Sie kann unter Umständen in einem anschließenden Rechtsstreit zum Nachweis dienen, dass der Vermieter völlig falsche Grundlagen zur Berechnung herangezogen hatte.
siehe auch:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Mieter kann Zusendung der kopierten Nebenkostenbelege einfordern (27.1.2004)
- Mietnebenkosten - Infos und Tipps für Mieter: Neuer Taschenratgeber von Haufe (4.1.2004)
- Thema Nr. 1: Nebenkosten / Mieterbund veröffentlicht Rechtsberatungs- und Prozessstatistik 2003 (8.1.2004)
- Mietrecht bleibt in Bewegung - BGH-Grundsatzentscheidungen 2003 (1.9.2003)
- Bau-, Immobilien- und Mietrechts-Themen / -Urteile
siehe zudem:
- Miete mindern. So gehen Sie richtig vor. Mit Mietminderungs-Tabellen
- Beck'sches Formularbuch Mietrecht
- Wichtige Mietgesetze. Mit Vorschriften der Wohnungswirtschaft
- Handbuch der Wohnraummiete
-
Immobilien Jahrbuch 2003. Der Kalender für Immobilienbesitzer