Kabinett beschließt neue Arbeitsstättenverordnung
(27.5.2004) Das Bundeskabinett hat am 26.5. den Entwurf einer novellierten Verordnung über Arbeitsstätten beschlossen. Die neue, entschlackte Verordnung ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Arbeitswelt und zur Entlastung der Betriebe von unnötigen bürokratischen Regelungen.
Der Entwurf der novellierten Arbeitsstättenverordnung legt die Grundpflichten der Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten fest. Detailanforderungen an die Einrichtung von Arbeitsstätten der geltenden Verordnung werden durch diesem Ziel dienende Vorschriften ersetzt. So wurden Detailvorgaben über Raumhöhen oder Grundflächen von Arbeitsräumen sowie Abmessungen von Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen aus der neuen Fassung gestrichen.
Diese einheitlichen Grundvorschriften bieten den Betrieben den Spielraum für bedarfsgerechte und bestriebsspezifische Arbeitsschutzmaßnahmen. Zwingende Vorgaben der europäischen Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG setzen dabei den nationalen Rahmen.
Um die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung in der Praxis zu erleichtern, wird ein pluralistisch zusammengesetzter Ausschuß eingerichtet, der bedarfsgerecht praxisorientierte Regeln ermittelt, wie die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können. Die Zusammensetzung des Ausschusses aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Wissenschaft und Behörden garantiert, dass die Regeln eine wirksame und akzeptierte Hilfestellung für die Betriebe darstellen.
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