ZDB: Pläne der Bundesregierung zur Neugestaltung des Vergaberechts abwegig
(15.5.2004) "Mit den beschlossenen Eckpunkten zur 'Verschlankung' des Vergaberechts begibt sich die Bundesregierung erneut auf einen Irrweg. Die Pläne werden nicht zu einer Entbürokratisierung, sondern im Gegenteil zu einem Mehr an Bürokratie für Auftraggeber und Auftragnehmer führen." Dies erklärte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Arndt Frauenrath, bezogen auf den Kabinettsbeschluss zum Vergaberecht am 12. Mai.
"Wirtschaftsminister Clement hat sich für sämtliche Sachargumente unzugänglich gezeigt. Selbst die gemeinsame Erklärung von BDI, Bauwirtschaft, DGB und IG BAU, die auch die Zustimmung der Kommunen, des bundesweit größten öffentlichen Auftraggebers, fand, wurde vom Tisch gewischt. Darin appellierten die beteiligten Verbände an den Bundeskanzler, nicht allein aus politischen Erwägungen ein Regelwerk zu schaffen, das an den Bedürfnissen der Praxis völlig vorbeigeht." So Frauenrath weiter.
Der heutige Kabinettsbeschluss der Bundesregierung hat eine unnötige Verkomplizierung und Zersplitterung des Vergaberechts zur Folge. Die Pläne der Bundesregierung, unterhalb des EU-Schwellenwertes die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) aufrechtzuerhalten, haben eine erhebliche Rechtsunsicherheit zur Folge. Schließlich gilt dann am Bau ober- und unterhalb des Schwellenwertes völlig unterschiedliches Recht.
Das vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) bereits im Herbst vorgelegte Konzept einer Vereinfachung und Entbürokratisierung des Bauvergaberechts im bestehenden System ("VOB 200x") wird im Hause Clement völlig ignoriert.
Überlegungen des BMWA, darüber hinaus einen Bagatellwert einzuführen, unterhalb dessen Regelungen zur Durchführung und Gewährung einheitlicher und transparenter Vergabeverfahren keine Anwendung mehr finden, führen zu einer erhöhten "Korruptionsanfälligkeit" bei der Vergabe von Bauleistungen. "Und dies, wo doch gerade auch anerkannte "Korruptionsbekämpfer" die VOB als eine der wirkungsvollsten Grundlagen für die korrekte Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen ansehen. Immerhin geht es um die sparsame und effiziente Verwendung von Steuergeldern! Zu Recht wird die VOB als ein "Bollwerk gegen die Korruption" bezeichnet." erklärte Frauenrath.
"Offensichtlich muss Wirtschaftsminister Clement dringend einen Erfolg seines Masterplanes Bürokratieabbau vorweisen, der dann eben gegen die berechtigten Interessen von öffentlichen Auftraggebern und anbietender Wirtschaft durchgedrückt wird. Dies ist der Offenbarungseid einer Bundesregierung, die nicht mehr zu einer realistischen Beurteilung in der Lage ist, wo tatsächlich Bedarf für Entbürokratisierung besteht. Dies belegt einmal mehr, dass diese Bundesregierung Reformpolitik an den tatsächlichen Notwendigkeiten vorbei praktiziert." so Frauenrath abschließend.
siehe auch:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Bauindustrie kritisiert Eckpunkte zur Verschlankung des Vergaberechts (15.5.2004)
- Vergabeinformationssystem (VIS) des Deutschen Städte- und Gemeindebundes freigeschaltet (3.9.2003)
- Bauindustrie begrüßt Kritik des Rechnungshofes an Vergabepraxis des Bundes (27.8.2003))
- Leitfaden zur elektronischen Vergabe von Aufträgen (17.5.2003)
- Startschuss der ersten elektronischen Vergabe von Bauleistungen nach VOB im Rahmen des Leitprojektes e-Vergabe (28.2.2003)
- Bayern bringt Online-Vergabe von Bauleistungen auf den Weg (1.2.2003)
siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen Vergaberecht und VOB bei Amazon - konkret z.B.:
- Ausschreibungs-Anzeiger • Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bei Baulinks