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"Steuerkatastrophe" gefährdet Tausende deutscher Unternehmen

(22.3.2004) Eine von der Öffentlichkeit bislang kaum wahrgenommene Änderung des Körperschaftssteuergesetzes treibt möglicherweise Tausende deutscher Unternehmen in den Ruin. Dies ergaben Recherchen des ARD-Wirtschaftsmagazin "Plusminus" (Das Erste, Dienstag, 23.03., 21.55 Uhr). Mit dem neugefassten Paragrafen 8a sind vor allem Unternehmen mit der Rechtsform der GmbH akut gefährdet.

Probleme würden demnach insbesondere alle Unternehmen bekommen, die über eine geringe Eigenkapitalausstattung verfügen (weniger als 40% Eigenkapitalquote), und für Bankkredite mindestens 250.000 Euro Zinszahlungen aufbringen müssen und diese Kredite durch eine Inhaberbürgschaft gesichert haben.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bestätigte, dass damit ein Großteil der deutschen Unternehmen betroffen seien. Es handele sich - so der BDI-Steuerexperte Dr. Christian Kaeser - um "eine der größten Steuerkatastrophen der letzten Jahre".

Die neue Gesetzgebung wird dazu führen, dass bei einer Vielzahl der Unternehmen Zinsaufwendungen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sind. Statt dessen entstehen so genannte "fiktive Gewinne", die aber voll versteuert werden müssen. Das hat zur Folge, dass diese Unternehmen weit mehr Steuern zahlen müssen als sie erwirtschaften. Ihnen droht die Insolvenz.

Obendrein wird ihnen durch das neue Gesetz der Kredithahn zugedreht. Nach Plusminusrecherchen überprüfen derzeit alle deutschen Banken, welche laufenden Kredite von der neuen Gesetzgebung betroffen sind. Insbesondere der Mittelstand muss befürchten, dass keine neuen Kredite vergeben werden. Im schlimmsten Falle werden sogar bestehende Kredite gekündigt.

Die acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft fordern in einer gemeinsamen Eingabe an das Bundesfinanzministerium die sofortige Aufhebung von §8a Körperschaftssteuergesetz.

Das Bundesfinanzministerium hält an dem beschlossenen Gesetz fest. Man wolle lediglich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, die prüfen soll, inwieweit man den Schaden für die deutsche Wirtschaft im Wege von Anwendungserlassen begrenzen könne.

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