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Hessen hilft bauliche Barrieren in Wohngebäuden abzubauen

(16.3.2004) "Auch in diesem Jahr werden mit Landesmitteln in Höhe von 500.000 EURO bauliche Hindernisse in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Wohnumfeld zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen beseitigt. Damit soll ein aktiver Beitrag zu mehr Barrierefreiheit geleistet werden." Mit diesen Worten begründete Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel am 13.3. in Wiesbaden die Neuauflage dieses individuell und sozial direkt helfenden Förderprogramms. Entsprechende Landesmittel werden in diesen Tagen den Kreisen und Kommunen zugewiesen.

"Hierdurch wird Menschen mit Behinderungen vielfach die Möglichkeit gegeben, trotz ihrer Behinderung in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben und an dem gesellschaftlichen Leben aktiv teilhaben zu können", sagte Dr. Rhiel.

Behinderte Menschen bewohnen vielfach Wohnungen, in denen sie allein kaum zurechtkommen und deshalb auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dies beginnt schon auf dem Weg zur Wohnung, vor dem Haus und auch im Haus selbst, wenn Stufen und Schwellen den Weg verbauen. Auch in der Wohnung sind oftmals die Bewegungsflächen zu eng und die Türdurchgänge zu schmal sowie die Toilettenräume und Bäder ohne fremde Unterstützung kaum vernünftig durch Menschen mit Behinderungen nutzbar, betonte der Minister.

Seit 2002 werden reine Landesmittel in Höhe von jährlich einer halben Million EURO für barrierefreiere Wohnungsgebäude und das entsprechende, nähere Wohnungsumfeld eingesetzt. Gefördert wird mit einem Zuschuss, der bei Mietwohnungen bis zu 80 Prozent der Maßnahmekosten und bei einer vom Eigentümer oder einem Angehörigen selbst genutzten Wohnung bis zu 50 Prozent der Investitionskosten betragen kann. Mieter sind ebenfalls antragsberechtigt, wenn sie die Maßnahme mit Einverständnis des Vermieters selbst finanzieren.

Förderungsfähig sind bereits Maßnahmen mit einem Kostenaufwand ab 1.000 EURO. "Auch mit kleinen baulichen Veränderungen kann Behinderten schon sehr geholfen werden. Es muss nicht immer der teure Einbau eines Aufzuges sein", so Dr. Rhiel.

Die Mittel verteilen sich auf die Kreise und Kommunen wie folgt:

  • Hochtaunuskreis: 13.400 Euro
  • Lahn-Dill-Kreis: 21.300 Euro
  • Kreis Bergstraße: 12.600 Euro
  • Kreis Darmstadt-Dieburg: 25.000 Euro
  • Kreis Fulda: 48.300 Euro
  • Kreis Hersfeld-Rotenburg: 72.500 Euro
  • Landkreis Kassel: 5.400 Euro
  • Kreis Limburg-Weilburg: 15.800 Euro
  • Kreis Marburg-Biedenkopf: 7.000 Euro
  • Kreis Waldeck-Frankenberg: 29.000 Euro
  • Main-Kinzig-Kreis: 19.000 Euro
  • Odenwaldkreis: 5.630 Euro
  • Rheingau-Taunus-Kreis: 41.500 Euro
  • Schwalm-Eder-Kreis: 55.700 Euro
  • Vogelsbergkreis: 6.560 Euro
  • Werra-Meißner-Kreis: 19.000 Euro
  • Wetteraukreis: 10.000 Euro
     
  • Bad Homburg: 12.500 Euro
  • Frankfurt am Main: 1.472 Euro
  • Fulda: 10.300 Euro
  • Hanau: 50.500 Euro
  • Kassel: 12.500 Euro
  • Rüsselsheim: 12.500 Euro
  • Wetzlar: 6.100 Euro

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