NRW-Stadtwerke verurteilen "verkappte Wassersteuer"
(29.1.2004) Der NRW-Landtag hat im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes beschlossen, zum 1. Februar 2004 ein Wasserentnahmeentgelt einzuführen. Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), der in NRW 230 Stadtwerke vertritt, lehnt diese "verkappte Wassersteuer" aufs Schärfste ab.
"Unter dem Deckmantel des Umweltschutzes soll das kostbare Gut Wasser zu einer kostbaren Einnahmequelle umfunktioniert werden", kritisiert VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich den Landtagsbeschluss.
Die Haushalts- und Gewerbekunden in Nordrhein-Westfalen müssen laut VKU mit Erhöhungen der Wasserpreise um rund 7 Cent und mehr pro Kubikmeter rechnen, "denn neben dem reinen Wasserentnahmeentgelt in Höhe von 4,5 Cent muss man noch die Mehrwertsteuer und die Konzessionsabgabe sowie weitere damit zusammenhängende Kosten hinzurechnen".
Zwar sei es dem VKU im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gelungen, einige wichtige Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf durchzusetzen. Dies gelte insbesondere für die Kooperationen der Wasserversorger mit der Landwirtschaft und für die Belastung des Kühlwassers von Kraftwerken. "Das ändert aber letztlich nichts an der Tatsache, dass es hier nicht um die Finanzierung des Gewässerschutzes, sondern um die Sanierung des Landeshaushalts geht", so Schöneich.
Da der Landesgesetzgeber selbst davon ausgehe, dass das Wasserentnahmeentgelt von den nordrhein-westfälischen Wasserversorgern auf deren Kunden abgewälzt werde, bediene er sich bewusst der Wasserversorger als "Steuereintreiber".
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