Urteil: Mobilfunkstrahlen kein Grund für Mietminderung
(21.1.2004) Mobilfunkmasten auf dem Dach einer Wohnanlage berechtigen Mieter nicht zu einer Kürzung der Miete. Mit diesem Urteil gab das Landgericht Kempten einem Vermieter Recht, der gegen die Minderung der Mietzahlungen durch zwei Mieter geklagt hatte (Az: 5 S 2572/02 und 5 S 2575/02).
Die in dem betreffenden Haus wohnenden Familien hatten nach der Errichtung des Funkmastes geltend gemacht, dass die Wohnungen durch die von den Strahlungen ausgehende Gesundheitsgefährdung mangelhaft geworden seien. Nachdem bereits das Amtsgericht diesen Standpunkt als unhaltbar verworfen hatte, wies auch das Landgericht die Berufung der Mieter zurück. Es stützte sich dabei auf die Ausführungen eines Sachverständigen, der erklärt hatte, dass die gemessene Strahlenbelastung lediglich ein Hundertstel des zulässigen Grenzwertes darstellen würden.
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