Zu fleißig geputzt? Wasserschwall auf Küchenboden führte zu Streit
(2.12.2003) Ein fleißig putzender Mieter ist normalerweise der Traum eines jeden Vermieters. Selten hört man Klagen darüber, dass eine Wohnung zu reinlich gehalten werde, eher schon umgekehrt. Doch das Amtsgericht Bergisch-Gladbach hatte es genau mit solch einem Fall zu tun: Eine Mieterin wollte den Küchenboden gründlich wischen und schüttete zu diesem Zweck einen Schwall Wasser auf den PVC-Belag. Was sie nicht wissen konnte: Die Flüssigkeit drang über die Ritzen an der Wand in die etwas durchlässige Betondecke ein, die darunter liegende Wohnung wurde geschädigt. Nun forderte der Eigentümer von seiner Mieterin Schadenersatz. Doch das Amtsgericht ließ ihn abblitzen. Es sei nicht zu beanstanden, dass jemand seinen Küchenboden nass reinige. Schließlich könne er Konsequenzen wie im vorliegenden Streitfall nicht vorhersehen. Deswegen gab es keinen Cent Schadenersatz.
Eines bemerkte der Richter nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in diesem Zusammenhang schon noch: Nach diesem Ereignis wisse die Mieterin um den durchlässigen Untergrund und habe den Boden deswegen in Zukunft nur noch mit einem feuchten Lappen anstatt mit einem Wasserschwall zu reinigen. (Aktenzeichen 61 C 300/00)
siehe auch:
siehe zudem:
- Bau-, Immobilien- und Mietrechts-Themen / -Urteile
- Literatur / Bücher zu den Themen Mietrecht und Immobilienrecht bei Amazon
- Baurecht, Baugesetze, Urteile auf Baulinks