Baulinks -> Redaktion  || < älter 2003/1206 jünger > >>|  

Ratgeber "Handwerker und Kundendienste" hilft bei Auftragsvergabe und Rechnungsprüfung

(30.10.2003) Mit der Rechnung kommt nicht selten Ärger frei Haus: Stellt der Handwerker horrende Forderungen für seine Leistungen oder verlangt er Geld für Arbeiten, die nicht ausgeführt wurden, ist dem Kunden guter Rat teuer. Welchen Lohn darf ein Handwerks- oder Kundendienstbetrieb berechnen? Wann darf die Rechnung gekürzt oder können einzelne Punkte gar gestrichen werden? Und was ist zu tun, wenn zwischen den Vertragspartnern keine Einigung über eine Rechnung erzielt werden kann?

Der jetzt neu aufgelegte Ratgeber "Handwerker und Kundendienste Was tun, wenn es zum Streit kommt?" der Verbraucherzentralen zeigt, wie Kunden sich davor schützen, dass ihnen zu tief in die Tasche gegriffen wird, und wie sie gegenüber Betrieben ihre Rechte durchsetzen können. Das Buch bietet detaillierte Informationen zu den Rechnungsposten Arbeitszeitvergütung, Fahrt- oder Wegezeit, Fahrzeugkosten, Materialkosten, den Einsatz von Spezialgeräten sowie Zuschläge für Not- oder Wochenendeinsätze.

Antworten gibt's auch auf die Fragen, zu welchem Zeitpunkt eine Forderung bezahlt werden muss und wann ein Handwerker, der auf sein Geld wartet, Verzugszinsen berechnen darf. Damit die Rechnung keine Welt zum Einsturz bringt, sollten clevere Kunden schon vor der Auftragsvergabe ein sicheres Fundament als spätere Berechnungsgrundlage legen. Wie das geht, darüber informiert der Ratgeber ebenso wie über die neue Rechtslage rund um Fragen der Gewährleistung, Reklamation und Verjährung, die seit einiger Zeit die Position der Verbraucher im Umgang mit Handwerkern und Kundendiensten stärkt.

Den Ratgeber "Handwerker und Kundendienste" gibt's inklusive Versandkosten für 7,80 Euro bei der ...

zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:

ausgewählte weitere Meldung:

siehe zudem:


zurück ...
Übersicht News ...
Übersicht Broschüren ...

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH