Gütezeichen "schadstoffgeprüft" für emissionsarme Dispersionsinnenfarben
(16.10.2003) Das gemeinsam vom Fraunhofer-Institut für Holzforschung, Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) und der TÜV NORD CERT GmbH & Co. KG entwickelte Gütezeichen "schadstoffgeprüft" zeichnet besonders emissionsarme Dispersionsinnenfarben aus. Hersteller, deren Produkte die strengen Grenzwertanforderungen bezüglich Inhaltsstoffe und Emissionen erfüllen und deren Fertigung einer regelmäßigen Überwachung unterliegt, dürfen ab heute das Gütezeichen auf ihren Produkten führen. Als erste erhielt eine Produktreihe der Deutschen-Amphibolin-Werke, zu denen das Unternehmen Caparol gehört, das Gütezeichen "schadstoffgeprüft".
Prinzipiell kann das TÜV NORD CERT/WKI Gütezeichen "schadstoffgeprüft" für unterschiedliche im Innenraum verwendete Produkte vergeben werden. Das WKI entwickelte zunächst Prüfkriterien für emissionsarme Dispersionsinnenfarben und führt die umfassenden Laboruntersuchungen durch. Die renommierte Zertifizierungsstelle TÜV NORD CERT übernimmt die Zertifizierung inklusive Fertigungsstättenbesichtigung und Lizenzierung.
Um das Gütezeichen für ein Produkt zu erhalten, legt der Hersteller eine vollständige Auflistung der Einsatz-, Inhalts- und Hilfsstoffe sowie Erklärungen über die Nichtverwendung toxikologisch besonders kritischer Substanzen vor. Das WKI prüft die Konformität mit den Vergabekriterien und analysiert anschließend die Inhaltsstoffe. Mit Hilfe von Prüfkammeruntersuchungen werden die Emissionen von Formaldehyd, VOC und SVOC gemessen.
Beim jährlichen Audit erfolgt durch TÜV NORD CERT eine umfassende Begutachtung der Qualitätssicherung während der Produktion. Hier stehen Maßnahmen des Herstellers für eine kontinuierliche Produktqualität und die Einhaltung der Zertifizierungskriterien auf dem Prüfstand.
Die Zertifizierung eines Produktes bezieht sich auf die hinterlegte Produktzusammensetzung. Ändert sich die Rezeptur des Produktes, verpflichtet sich der Hersteller dies zu melden. WKI und TÜV NORD CERT entscheiden je nach Art und Umfang der Änderung, ob eine Teil- oder erneute Komplettprüfung des Produktes notwendig ist, um weiterhin das Siegel "schadstoffgeprüft" zu führen.
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siehe zudem:
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- Farben, Lacke • allg. Bauchemie auf Baulinks