Kinder müssen ihr Haus nicht für die bedürftigen Eltern versilbern
(19.9.2003) Erwachsene Kinder müssen ihre im Heim lebenden Eltern nur in beschränktem Umfang unterstützen, wenn deren Rente und Pflegeversicherung für die Heimkosten nicht ausreichen. Wie Wüstenrot mitteilt, hat der Bundesgerichtshof (XII ZR 123/00) die Rechte von Hauseigentümern gestärkt. Sie dürften nicht de facto gezwungen werden, ihr Eigenheim zu verkaufen, um die Heimkosten der Eltern bezahlen zu können. Die Kinder müssten noch genug Einkommen behalten, um die Zins- und Tilgungsraten für die zur Finanzierung des Hauses aufgenommenen Darlehen und den Unterhalt für sich selbst und die Familie bezahlen zu können. Auch Lebensversicherungsprämien könnten die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern mindern. Eine zusätzliche private Altersvorsorge werde nämlich zunehmend wichtig, damit man später nicht selbst auf die Unterstützung durch die Kinder angewiesen sei, merkte der Bundesgerichtshof an.
In dem entschiedenen Fall hatte die Sozialhilfebehörde die ungedeckten Heimkosten übernommen und vom Sohn der Heimbewohnerin zurückgefordert. Mit Erfolg machte der Sohn aufgrund der genannten Umstände einen erhöhten finanziellen Eigenbedarf geltend.
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