Vermieter kann beim Auszug weiße Wandfarbe nicht erzwingen
(4.8.2003) Über Geschmack lässt sich trefflich streiten. Hält der eine zum Beispiel den giftgelben Anstrich der Wohnungswände für todschick, so findet der andere diese Farbe schlicht unerträglich. Ein Vermieter aus dem Raum Lübeck wollte deswegen auf Nummer sicher gehen. Er nahm in den Vertrag neben der Vereinbarung diverser Schönheitsreparaturen folgenden Passus auf: "Alle Mieträume sind bei Mietende weiß gestrichen zurückzugeben."
Um so größer war die Überraschung nach Auszug eines Mieters, denn im Flur der Wohnung fand sich eine hellblau marmorierte Tapete. Das wollte sich der Vermieter nicht gefallen lassen. Er stritt vor Gericht darum, dass die Wände wieder in den vereinbarten weißen Zustand gebracht würden. Aber die Justiz schloss sich dieser Meinung nicht an. Solange der Mieter die Räume nicht durch extreme Farbgestaltung verunstalte, müsse man ihm gewisse Freiheiten einräumen. Eine hellblau marmorierte Tapete gehöre dazu. Lediglich bei extremen und schrillen Farben wie Lila, Schwarz, Rot oder eben Giftgelb vertreten die Gerichte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Ansicht, dass dies dem Eigentümer oder auch einem neuen Mieter nicht zuzumuten sei. (Landgericht Lübeck, Aktenzeichen 14 S 221/00)
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siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen "Mietrecht", "Baurecht"
- "Baurecht, Baugesetze, Urteile" auf Baulinks