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Barrierefrei hat Zukunft: Drainroste und Flächendrainagen lösen Türanschlussproblematik

(8.7.2003) Zum 1. Mai 2002 trat das neue Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Danach müssen auch Schwellen in Türbereichen kleinerer ziviler Neu- und Ergänzungsbauten des Bundes barrierefrei ausgeführt werden. Sofern die Länder Bundesrecht übernehmen, gilt dieses Gesetz auch hier. Mit Drainrosten kombinierte Flächendrainagen sorgen trotz niedriger Aufbauhöhe für eine zuverlässige Entwässerung des Türanschlussbereichs.

Planung und Ausführung barrierefreier Übergänge von Balkon- und Terrassentüren sind sowohl für den Planer wie auch Abdichter eine große Herausforderung. Sie gelten als äußerst kritisches Detail, das stets im Widerspruch zu geltenden Regelwerken auszuführen ist. Das Normenwerk, die DIN 18195 - Bauwerksabdichtungen - Teil 5, aber auch die sog. Flachdachrichtlinie bezeichnen barrierefreie Übergänge als Sonderkonstruktionen, die eine Koordination zwischen Planer und Ausführenden erfordert. Das ist auch sinnvoll. Denn wie kaum ein anderes Detail benötigt die barrierefrei ausgeführte Schwelle eine präzise Abstimmung der Beteiligten untereinander, aber auch der verwendeten Materialien und Bauteile.

Schon allein die in der Regel unvermeidbare Tatsache, dass die Oberkante des Belags nur geringfügig tiefer liegt als die Türschwelle selbst ist eine technische Herausforderung. Das Problem steigert sich, wenn Abdichtungsbahnen zwangsläufig nicht höher als mindestens 2 bis 3 cm unter das eigentliche Schwellenprofil angeflanscht werden können. Schon deshalb ist hier zwingend eine funktionsfähige Drainung vorzusehen.

Die unter dem Niveau der Belagsoberkante endende Abdichtung an barrierefrei ausgeführten Balkon- und Terrassentüren setzt eine jederzeit rückstaufreie Abführung des hier anfallenden Oberflächen- und Fassadenwassers voraus. Je nach nicht überdachter Fassadenhöhe können hochgerechnet durchaus 300 bis 400 l/Std. Regenwasser im Schwellenbereich abzuführen sein. Aufgrund des hohen Schadensrisikos in diesem sensiblen Bereich sollte bei der Planung und Berechnung ein Sicherheitsfaktor 2 bis 3 berücksichtigt werden. Für eine rückstaufreie Entwässerung sind daher ausschließlich leistungsfähige Flächendrainagen mit einem nachweisbaren Wasserableitvermögen > 0,5 l/m/sek erforderlich.

Häufig ausgeführte Drainschichten aus Kies und Splitt in den üblichen Dicken sind - und dies ergab eine Prüfung des Wasserableitvermögens nach EN ISO 12958 - hierfür allenfalls stark eingeschränkt bzw. nur im sauberen Neuzustand geeignet.

Zuverlässige Entwässerung mit Drainrost und Flächendrainage

Allein die Kombination von geeignetem Drainrost mit leistungsfähiger Flächendrainage kann eine auf Dauer rückstaufreie Entwässerung garantieren. Das bedeutet, Drainrinnen bzw. -roste müssen für den Einsatz an barrierefrei ausgeführten Balkon- und Terrassentürschwellen uneingeschränkt tauglich sein.

Oben offene Drainageroste bzw. -rinnen, bei denen grober Oberflächenschmutz, aber auch Laub und andere organische Rückstände von Bäumen und Sträuchern sowie Balkonpflanzen unmittelbar auf die Abdichtungsebene und damit in die Drainschicht gelangen, sind nur bedingt geeignet. Bei Verwendung von Kastenrinnen und ihren lochblechartigen Öffnungen zur Belagsseite hin kommt hinzu, dass sie schnell verschlämmen können, weil ihre Ablaufquerschnitte relativ klein sind. Dort, wo der Einbau von Lochwinkeln am Drainrost erforderlich ist, darf er nicht den Abflussquerschnitt von Drainrost zur Drainschicht verengen und somit den Wasserabfluss behindern. Beim Einbau von Drainagematten ist der horizontale Schenkel des Lochwinkels auf der Drainmatte anzuordnen.


Da die Ablagerungen auf dem Boden des Drainrostes für den Betrachter durch bloßen Augenschein von oben kaum erkennbar "im Dunkeln" liegen, treten Funktionsstörungen auf, die im Regelfall erst nach Durchfeuchtung des Gebäudes im Schwellenbereich wahrgenommen werden (siehe Bild). Um solche Bauschäden zu verhindern, sollten hier vorzugsweise Drainroste mit Schmutzgitter (zwischen Gitterrost und Rahmen) eingebaut werden. Feinstschmutze gelangen über deren Filter auf die Abdichtung, von wo aus sie jedoch zusammen mit dem Regenwasser abtransportiert werden. Grobe organische Schmutze dagegen bleiben auf dem Schmutzgitter liegen und sind von oben leicht erkennbar. Eine einfache Sichtkontrolle genügt also, um die einwandfreie Entwässerungsfunktion zu überprüfen.

Bei der Auswahl der Drainageroste sollte ein weiterer Punkt beachtet werden - das Spritzwasser. Auf Drainagerosten mit großflächig horizontalen Ebenen (zum Beispiel Lochroste, Schlitzroste, Stegroste o. ä.) ist mit einem hohen Spritzwasseraufkommen (reflektierendes Wasser) bei Regeneinwirkung zu rechnen. Bei deren Einbau sind deshalb wesentlich höhere Anforderungen an die Dichtigkeit des Türelementes zu stellen. Im Gegensatz dazu sind Gitterroste in der Lage, den Niederschlag "zu fangen". Das Wasser gelangt direkt auf die Abdichtung bzw. in die Rinne, ohne das Türelement mit reflektierendem Wasser zu belasten.

Höhenverstellbare Drainroste vermindern Durchfeuchtungsrisiko

Seit kurzem werden völlig neu entwickelte Drainageroste für die Herstellung barrierefreier Schwellen angeboten. Die Risiken einer bereichsweisen Durchfeuchtung des Gebäudes werden damit zu minimieren bzw. zu bannen sein. Auf vier gummikaschierten Füßen stehend, sind die Drainageroste mit Schmutzgitter - je nach Länge der Gewinde - problemlos bis zu 6 cm schräg verstellbar. Mit der rampenartigen Ausbildung der Schwelle können dann Abdichtungen zukünftig höher als die Oberkante des Belags an den Türrahmen angeschlossen werden, so dass die bisher hohen Risiken einer Durchfeuchtung im Schwellenbereich drastisch minimiert werden. Eine perfekte Lösung - barrierefrei bei einem Optimum an Sicherheit für den Anschluss der Abdichtung.


Die neue Gesetzgebung zum barrierefreien Bauen wird zur Folge haben, dass in stark wachsendem Umfang Schwellen von Balkon- und Terrassentüren barrierefrei auszuführen sind. Die demografische Entwicklung der Altersstruktur in Deutschland wird dies forcieren. Der Anteil gehbehinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt bei steigendem Durchschnittsalter drastisch zu. Bei der Erstellung und dem Erwerb von Wohnraum kann das Fehlen von schwellenfreien Übergängen zum K.-O.-Kriterium werden. Es ist also davon auszugehen, dass diese Einschränkung für die Bewegungsfreiheit von Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern schon mittelfristig beseitigt wird bzw. bei der Neuerstellung Berücksichtigung findet.

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