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Mieterbund fordert Neuorientierung für die Wohnungspolitik: Einsparungen in Milliardenhöhe durch Reform der Fördermittel

(12.6.2003) "Die Politik hat bis heute keine ausreichende Antwort auf die unterschiedlichen Entwicklungen und Probleme der regionalen Wohnungsteilmärkte in Deutschland gefunden. Statt dessen droht der Streit um Haushaltslöcher, Subventionsabbau und zu streichende Steuervergünstigungen dringend erforderliche Sachentscheidungen zu blockieren", sagte Anke Fuchs, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes (DMB), auf einer Pressekonferenz in Berlin.

"Nach unserer Auffassung muss sich die Wohnungspolitik neu orientieren. Fördermittel sind zielgenauer und effizienter einzusetzen, und zwar dort, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Die Zeiten einer einheitlichen, auf den jährlichen Neubau hunderttausender Wohnungen fixierten Wohnungspolitik sind vorbei. Wohnungspolitik 2003 heißt:

  • regional differenzierte Förderung,
  • Einführung von Ballungsraum- oder Stadtzulagen,
  • stärkere Bestandsorientierung,
  • Eindämmung der Stadtflucht,
  • Schaffung und Beibehaltung bezahlbarer und bedarfsgerechter Wohnungen,
  • leistungsstarkes Wohngeld für bedürftige Haushalte,
  • Einsparungen in Milliardenhöhe durch Reform und Konzentration der Fördermittel."

Wohnungsneubau

Im Jahr 2002 wurden in Deutschland noch insgesamt 289.000 Wohnungen neu gebaut. 11,5 Prozent weniger als im Jahr 2001. Auf den Mehrfamilienhausbereich entfielen dabei rund 80.000 Wohnungen. "Wenn Bauwirtschaft, Banken oder Bausparkassen angesichts dieser Zahlen Alarm schlagen und eine Schlusslichtdebatte 'im Europavergleich ganz hinten' auslösen, dann verfolgen sie hiermit reine Eigeninteressen. Wir brauchen heute keine 600.000 Neubauwohnungen pro Jahr mehr in Deutschland. 300.000 Wohnungen reichen aus wohnungspolitischer Sicht völlig aus", erklärte die Mieterbund-Präsidentin. "Viel wichtiger ist, dass die Wohnungen dort gebaut werden, wo sie tatsächlich benötigt werden, vor allem in Städten und Ballungszentren."

Wohnungsleerstand – Stadtumbau

Bis zu 1,3 Millionen Wohnungen stehen allein in den ostdeutschen Bundesländern leer. Etwa 350.000 Wohnungen werden im Rahmen des Stadtumbaues in den nächsten Jahren abgerissen. Die Bundesregierung stellt hierfür im Jahr 2003 rund 400 Millionen Euro über Städtebaufördermittel und das Stadtumbauprogramm Ost zur Verfügung. Bis zum Jahr 2009 werden Bundesmittel in Höhe von fast 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt.

"Stadtumbau heißt für uns allerdings nicht nur Abriss von Häusern oder Wohnungen. Erforderlich sind Handlungskonzepte, die auch Standortsicherung und eine Aufwertung der Gebäude, des Wohnumfeldes oder des Stadtteils bewirken", erklärte Anke Fuchs. "Damit dieser Stadtumbauprozess jetzt endlich starten kann, müssen bestehende verwaltungstechnische oder fiskalpolitische Hindernisse beseitigt werden. Die Härtefallregelung des Altschuldenhilfegesetzes bzw. der Verordnung muss über den 31.12. hinaus verlängert und flexibler ausgestaltet werden. Wohnungsunternehmen, die notwendigerweise fusionieren, sollten von der Grunderwerbssteuer befreit werden. Die Kosten notwendig werdender Infrastrukturanpassungen können nicht von den betroffenen Anwohnern aufgebracht werden, eine Mitfinanzierung durch öffentliche Gelder ist notwendig."

Wohnungsleerstände gibt es aber nicht nur in Ostdeutschland. Auch in vielen Regionen zum Beispiel Niedersachsens oder Schleswig-Holsteins sind wachsende Leerstandszahlen zu verzeichnen. Genauso wie in Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Ruhrgebiet, oder in Nordbayern, wird auch hier das Thema Stadtumbau und Abriss diskutiert. Die Bundesregierung hat im letzten Jahr erstmals 15 Millionen Euro für ein Forschungsprogramm "Stadtumbau West" zur Verfügung gestellt. Gefördert werden hiermit unterschiedliche Maßnahmen, wie Anpassung- und Rückbau-, Wiedernutzungs- und Aufwertungsmaßnahmen für die Wohnungssiedlung bzw. die Gemeinde.

Angesichts dieser Leerstandsproblematik und der Milliardenbeträge, die für Stadtumbau- bzw. Abrissmaßnahmen erforderlich sind, ist der Wohnungsneubau in diesen Regionen kritisch zu hinterfragen. "Ich kann niemandem erklären, warum der Staat mit der einen Hand den Abriss finanziert und mit der anderen Hand gleichzeitig einige hundert Meter weiter Neubau über Wohnungsbauförderung oder Eigenheimzulagen unterstützt", sagte die Präsidentin.

Wohnungsbauförderung und Eigenheimzulage

Nachdem die Reformpläne der Bundesregierung im April diesen Jahres im Bundesrat gescheitert sind, bleibt bei Eigenheimzulage und Wohnungsbauförderung bis auf weiteres alles beim Alten. Damit, so Anke Fuchs, werden weiterhin zweistellige Milliardenbeträge ohne Rücksicht auf die Erfordernisse des jeweiligen Wohnungsteilmarktes nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Das gelte sowohl für die degressive Abschreibung im Mietwohnungsbau, wie in besonderer Weise für die Eigenheimzulage. Beide Instrumente seien viel zu stark auf den Wohnungsneubau ausgerichtet, der aber sei nur noch in Teilregionen sinnvoll.

"Wir haben hier einen echten Umbau der bisherigen Förderinstrumente vorgeschlagen, das heißt die Umstellung auf ein Investitionszulagensystem mit Regionalkomponente bzw. Stadtzulage", erklärte Anke Fuchs. Hier sollen Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Wohnraum gefördert werden. Eine Unterscheidung zwischen Neubau und Bestand findet nicht statt. Vorrangig sollen die Mittel in Gebiete mit erhöhtem Wohnbedarf fließen. "Eine solche Investitionszulage", so Anke Fuchs, "wäre treffsicher, effizient, ökologisch vernünftig und flexibel." Mitnahmeeffekte seien ausgeschlossen, und es werde sichergestellt, dass die staatlichen Subventionen nicht gleichzeitig – gewollt oder ungewollt – Leerstände und Stadtflucht fördern.

Bei einer Umstellung auf dieses Investitionszulagensystem könnte ein großer Teil des bisherigen Subventionsaufwandes eingespart werden. "Diese Einsparungen sollen nach unserer Vorstellung zu einem Drittel der allgemeinen Haushaltskonsolidierung zugute kommen, mit einem weiteren Drittel könnte die Stadtzulage finanziert werden, und das letzte Drittel könnte für eine Anpassung, das heißt Dynamisierung, des Wohngeldes verwandt werden", schlug die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes vor.

"Ich bin sicher", so Anke Fuchs, "dass bei der Wohnungsbauförderung und Eigenheimzulage noch nicht das letzte Wort gesprochen ist." Zwar hätten die unionsgeführten Länder im Bundesrat die Regierungspläne gestoppt, die vorsahen, die Wohnungsbauförderung jährlich linear bei 3% festzuschreiben, die den Kreis der Berechtigten bei der Eigenheimförderung beschränkten und eine stärkere Ausrichtung auf den Wohnungsbestand vorsahen. "Doch heute werden diese Vorschläge auch bei der CDU und der FDP diskutiert und von den CDU-geführten Bundesländern mit geringen Abweichungen gefordert."

Sozialer Wohnungsbau

"Die Reform des Sozialen Wohnungsbaus zum 1. Januar 2002 war überfällig. Viele Ziele dieser Reform werden von uns ausdrücklich begrüßt", erklärte die Mieterbund-Präsidentin. So sei es zum Beispiel richtig, die soziale Wohnraumförderung stärker auf den Wohnungsbestand auszurichten und sich von der ausschließlichen Neubauförderung zu verabschieden oder die knapper werdenden staatlichen Ressourcen auf die bedürftigen Haushalte zu konzentrieren. Positiv sei ebenfalls, dass die Entscheidungskompetenzen verstärkt auf die kommunale Ebene verlagert wurden, dass auch Wohnumfeldmaßnahmen in die Förderpolitik einbezogen werden können und dass jetzt Kooperationsverträge zwischen Kommunen, Wohnungsunternehmen und sozialen Dienstleistern möglich sind.

"Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind das eine, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel das andere. Nachdem im Haushaltsentwurf ursprünglich für dieses Jahr nur 230 Millionen Euro eingeplant waren, sind nicht zuletzt aufgrund unserer Forderung die finanziellen Mittel um 50 Millionen Euro aufgestockt worden", erklärte Anke Fuchs. Mit diesen zusätzlichen Finanzmitteln wird ein so genannten Ballungsraumprogramm unterstützt. "Dieser Ansatz ist richtig. Das ist die Form von Regionalkomponente, wie wir sie als Deutscher Mieterbund immer fordern, wie wir sie auch schon von dem Stadtumbauprogramm oder dem Programm "Soziale Stadt" kennen".

Wohngeld

Über 3 Millionen Haushalte erhalten zur Zeit Wohngeld. Trotz dieses staatlichen Zuschusses zum Wohnen liegt die Mietbelastung der Haushalte bei rund 36 Prozent. Ein- und Zweipersonenhaushalte müssen sogar knapp 40 Prozent ihres Einkommens inklusive Wohngeld für die Wohnung aufbringen.

"Eine Wohngeldanpassung muss auf der politischen Tagesordnung stehen", forderte Anke Fuchs. "Es darf nicht wieder passieren, dass die Betroffenen 10 Jahre auf eine Erhöhung warten müssen. Wer die Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse zwischen Bund und Ländern kennt, wer von den erforderlichen Vorlaufzeiten bei Wohngeldanpassungen weiß, für den ist klar, dass eine heute geforderte Wohngeldreform erst 2005 wirksam werden kann".

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