Cannabis statt Geranien: Vermieter darf bei illegaler Balkonbepflanzung kündigen
(3.6.2003) Grundsätzlich dürfen einem Mieter keine Vorschriften darüber gemacht werden, was er denn alles auf seinem Balkon anpflanzt. Der eine mag Geranien und Rosen, der andere dagegen setzt eher auf Tomaten und Radieschen. Doch alles hat seine Grenzen: Wenn jemand auf die Idee kommt, Cannabispflanzen zu züchten, dann riskiert er damit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die fristlose Kündigung.
Der Fall: Ein Mann in Friedrichshafen hatte 14 dieser verbotenen Gewächse auf dem Balkon stehen, die er liebevoll pflegte - zumindest so lange, bis sie ihm von der Polizei weggenommen wurden. Nach Berechnungen der Behörden hätten aus den Pflanzen rund 1.000 Konsumeinheiten Haschisch hergestellt werden können. Da half es dem Züchter auch nichts, dass er angab, er sei ein "Hobbygärtner", der praktisch alles Grüne groß ziehe, das ihm unterkomme. Sein Vermieter - und später auch das Landgericht Ravensburg - waren der Meinung, mit dieser illegalen Aktion sei das Vertrauensverhältnis schwer verletzt worden. Außerdem sei das gesamte Haus gefährdet, in Verruf zu geraten. (Aktenzeichen 4 S 127/01)
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