VDM empfiehlt für Immobiliengeschäfte Makleralleinauftrag
(18.3.2003) Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt. "Damit verpflichtet er den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen", erläutert Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher des Verbandes Deutscher Makler (VDM). Zu diesen Aktivitäten zähle insbesondere auch, dass der Makler auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichte der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler habe bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden zu stellen.
Anders ist es beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichte einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er könne einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen häufig geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt, laufe der mögliche Käufer Gefahr, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie "zu Tode angeboten" werden kann.
"Alle Erfahrungen zeigen, dass eine Immobilie, die zu oft und von zu vielen gleichzeitig angeboten wird, oftmals unverkäuflich wird", berichtet Jürgen Michael Schick. Gelegentlich anders lautende Ratschläge hält der VDM-Sprecher nicht für stichhaltig. "Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei der immer komplizierteren Materie niemand leichtfertig verzichten. Denn auch hier gilt: zu viele Köche verderben den Brei."
siehe auch:
siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen "Mietrecht", "Eigenheimförderung", "Wohnungsmarkt" bei Amazon
- "Immobilienseiten" auf Baulinks