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Gerangel um die Eigenheimzulage. Und was kommt danach? Wohn-Riester?

(22.1.2008) Vorbemerkung: Bis Ende 2003 galt die ursprüngliche Regelung! Demnach war bzgl. der Berechtigung die Summe der Einkünfte für zwei Jahre maßgebend, nämlich das Erstjahr und das vorangegangene Jahr:

  • Bei Alleinstehenden durfte diese Summe bei Bauantrag oder Anschaffung des Eigenheims 81.807 Euro (160.000 DM) zzgl. 30.678 Euro (60.000 DM) für jedes Kind nicht überschreiten.
  • Bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten betrug die Grenze 163.614 Euro (320.000 DM) zuzüglich Kinderkomponente.
  • Die Fördergrenze war nicht für jedes Kalenderjahr des Förderzeitraumes erneut zu überprüfen!

Gefördert wurden 8 Jahre lang neu hergestellte Wohnungen mit einer jährlichen Grundzulage in Höhe von 2.556 Euro sowie Wohnungskäufe aus dem Bestand mit 1.278 Euro jährlich. Sind Kinder vorhanden, kam noch die Kinderzulage von 767 Euro pro Kind und Jahr dazu.


Am 10.4.2003 hatte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz erzielt. Der Kompromiss sah im Wesentlichen Änderungen im Unternehmenssteuerrecht vor, während insbesondere die im Beschluss des Bundestages vom 21. Februar 2003 vorgesehenen Maßnahmen zur Dienstwagensteuer und Eigenheimzulage vom Tisch waren - siehe Meldung vom 10.4.2003: Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Steuervergünstigungsabbaugesetz. Zuvor (am 14.3.2003) hatte der Bundesrat dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen die Zustimmung verweigert. Er folgte damit entsprechenden Empfehlungen des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses - siehe Meldung vom 18.3.2003: Bundesrat lehnt Steuervergünstigungsabbaugesetz ab,

Gut zwei Monate später, am 26.6.2003, wurde die Eigenheimzulage wieder in Frage gestellt: Der Entwurf des Bundeshaushaltes 2004 sah neben Einsparungen im öffentlichen Dienst, beim Erziehungsgeld und bei der Entfernungspauschale auch den Wegfall der Eigenheimzulage vor; eventuell sollte sie durch "eine zielgerichtete Förderung" im Rahmen eines familiengerechtes Städtebau-Förderungsprogrammes ersetzt werden - siehe Meldung (never?) ending story: Eigenheimzulage soll mal wieder gekippt werden!. Einen Tag später, am 27.6., gab es vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen weitere Details - u.a., dass die Eigenheimzulage Ende 2003 auslaufen solle - siehe Meldung BMVBW: Eigenheimzulage soll Ende 2003 auslaufen. Am 13. August hat die Bundesregierung schließlich offiziell beschlossen, u.a. durch Wegfall von Eigenheimzulage und Wohnungsbauprämie für Neufälle den Bundeshaushalt 2004 zu stabilisieren (siehe Meldung vom 14.8.2003).

Am 30.9.2003 haben die Ministerpräsidenten von Hessen und NRW Koch und Steinbrück verschiedene Vorschläge zum Subventionsabbau nach der "Rasenmähermethode" vorgeschlagen. Demnach würde die Eigenheimzulage von damals 2.556 Euro im Jahr schrittweise auf 2.250 Euro im Jahr 2006 gekürzt werden. Die Altbauförderung hätte weiterhin die Hälfte betragen. Ebenso wie die Einkommensgrenzen nicht angetastet werden sollten (siehe auch Meldung vom 1.10.2003)

Anknüpfend an den Beschluss der Bundesregierung vom 13.8. hat der Bundestag am 17.10.2003 in einem Abstimmungsmarathon zahlreiche zentrale Vorhaben der Agenda 2010 beschlossen: die Reform des Arbeitsmarktes, das Vorziehen der Steuerreform, den Abbau von Subventionen und die Reform der Gemeindefinanzen. Bezüglich des Wohneigentums warn folgende Punkte relevant:

  • Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 regelt das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform von 2005 auf 2004. Über dieses Gesetz wird auch ein Teil des Subventionsabbaus geregelt. Dazu gehören der Wegfall der Eigenheimzulage und die Reduzierung der Pendlerpauschale.
  • Das "4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" - Hartz IV - beinhaltet die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu dem neuen, so genannten Arbeitslosengeld II. Durch diese Zusammenlegung sollen die Betroffenen künftig wirksamer beraten und betreut werden können. Gleichzeitig wurden die Zumutbarkeitsregelungen für die Annahme einer Arbeit verschärft.
    Ferner ist mit 400 Euro pro Lebensjahr ein Freibetrag für den Bezug des neuen Arbeitslosengeldes II geplant. Dies soll für jede Art von privater Vorsorge gelten, die erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. So könnte ein lediger 30-jähriger einen Sparbetrag von 12.000 Euro behalten, ein lediger 50-jähriger 20.000 Euro, ohne Einbußen beim Arbeitslosengeld II hinnehmen zu müssen - Betriebsrenten, Riester-Renten oder Wohneigentum können von der Arbeitsverwaltung gar nicht herangezogen werden.

In der Nacht vom 14. auf 15.12.2003 haben Bundesregierung und Opposition im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss in Sachen Steuerreform gesucht und gefunden. In dem Zuge wurde u.a. die Eigenheimzulage um 30 Prozent gekürzt. Demnach gelten aktuell für ...

  • Bauherren, die nach dem 31. Dezember 2003 mit der Herstellung beginnen, und
  • Erwerber, die nach dem 31. Dezember 2003 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten,

... folgende Regelungen:

  • Neubauten und Bestandserwerb werden einheitlich gefördert. Für Ausbauten und Erweiterungen erfolgt keine Förderung mehr.
  • Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich über den Förderzeitraum von acht Jahren höchstens 1.250 EURO, die Kinderzulage 800 EURO.
  • Begünstigt werden neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes und des Grund und Bodens auch Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden.
  • Die Einkunftsgrenze wird für den zu betrachtenden Zweijahreszeitraum (Erstjahr und Vorjahr) auf 70.000 EURO für Alleinstehende sowie 140.000 EURO für Verheiratete abgesenkt. Für jedes Kind erhöht sich der Betrag um 30.000 EURO. Maßgebend ist hierfür zukünftig nicht mehr der Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern die Summe der positiven Einkünfte!
  • Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen erfolgt nur, wenn der Anspruchsberechtigte spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraumes mit der Nutzung einer Genossenschaftswohnung beginnt.
  • Bauherren, die vor dem 1. Januar 2004 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2004 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.
  • Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.

Übrigens: Am 7.1.2004 hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme zur Eigenheimzulage abzugeben (siehe Meldung vom 8.1.2004). Und am 25.3. 2004 hat Bundeskanzler Gerhard Schröder ein Jahr nach Verkündung seiner "Agenda 2010" in einer aktuellen Regierungserklärung mal wieder die Streichung der Eigenheimzulage angekündigt - siehe Meldung: never ending story: Bundeskanzler will Eigenheimzulage endgültig abschaffen.

Ab 14.7.2004 wurde ein Kabinettsentwurf zur endgültigen Abschaffung der Eigenheimzulage von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Mit den daraus erwarteten Einnahmen bzw. Nicht-Ausgaben sollen die Investitionen in Forschung und Bildung erhöht werden. Allerdings ist so ein Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig und wurde erwartungsgemäß auch am 24.9. im so genannten ersten Durchgang abgelehnt - siehe Meldung vom 27.9.2004

Am 22.10.2004 beschloss der Bundestag erneut mit der Mehrheit von SPD und Grünen die Abschaffung der Eigenheimzulage zu Gunsten von mehr Investitionen in Bildung und Forschung. Voraussichtlich wird nun wieder in einem Vermittlungsverfahren zwischen Länderkammer und Bundestag ein Kompromiss erarbeitet werden müssen. Im Bundesrat stehen die Pläne Ende November auf der Tagesordnung - siehe Meldung vom 23.10.2004

Am 26.11.2004 lehnte der Bundesrat erneut mit den Stimmen der unionsregierten Länder ist die Abschaffung der Eigenheimzulage ab. Eine Streichung der erst zum Jahresbeginn gekürzten Zulage sei "kontraproduktiv und familienfeindlich". Nach der Ablehnung durch den Bundesrat geht das Thema zurück in den Bundestag, danach kann auch der Vermittlungsausschuss wieder zum Zuge kommen - siehe Meldung vom 26.11.2004

Nachdem der Bundestag Ende Oktober die Abschaffung der Zulage beschlossen und der Bundesrat Ende November dagegen votiert hatte, war die Eigenheimzulage am 16.12.2004 Thema des Vermittlungsausschusses - der das Problem ins neue Jahr verschob. Damit bleibt zunächst alles beim Alten. Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses wurde auf Mittwoch, den 16. Februar 2005, anberaumt.

Als der Wahlabend in NRW am 22.Mai 2005 mit der Ankündigung endete, dass die Rot-Grüne-Regierung Bundestags-Neuwahlen im Herbst 2005 anstrebe, bekam auch die Diskussion um die Eigenheimzulage neuen Nährstoff. Nun wollte auch die CDU die Eigenheimzulage abschaffen:

Eigenheimzulage, Bundesarchitektenkammer, BAK, Umgestaltung der Eigenheimzulage, Immobilienkauf, Förderung auf Wohneigentum

Laut einer im Mai 2005 vom Immobilienportal Immowelt.de veröffentlichten Umfrage sind exakt 50,1 Prozent der Immobilienkauf-Interessenten bereit, künftig auf die Eigenheimzulage zu verzichten - sofern im Gegenzug Steuern gesenkt würden oder man das eingesparte Geld in mehr Bildung investiere. Allerdings glauben 47 Prozent, ohne die staatliche Förderung auf Wohneigentum verzichten zu müssen. Dies ist das Ergebnis einer Online-Umfrage des Immobilienportals Immowelt.de, die jetzt zum zweiten Mal durchgeführt wurde. In der Vorjahres-Umfrage sprach sich noch eine knappe Mehrheit von 51 Prozent für die Beibehaltung der Eigenheimzulage aus.

17.11.2005: Unter Punkt 2.4 des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD steht's: "Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Wohneigentum genießt bei den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Daher werden wir das selbst genutzte Wohneigentum zum 1. Januar 2007 besser in die geförderte Altersvorsorge integrieren. Die Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge wird im Interesse einer echten Wahlfreiheit für die Bürger beseitigt." - siehe Meldung vom 17.11.2005


Am 29.11.2005 hat das Bundeskabinett endgültig beschlossen, die Eigenheimzulage zum 31. Dezember 2005 auslaufen zu lassen. Angesichts deutlich gefallener Finanzierungs- und Baukosten sowie einer Entspannung der Wohnungsmärkte sei die Eigenheimzulage als flächendeckendes Instrument entbehrlich geworden. In den letzten Jahren ist das Zinsniveau immerhin von rund 7% auf bis zu 4,5% gesunken. Die durchschnittlichen Baukosten pro Quadratmeter lagen 2003 um 6,5% niedriger als 1995. Die Übergangsregelung bei der Abschaffung der Eigenheimzulage sieht vor, dass

  • Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und
  • Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten,

... noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren haben. Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.

"Wohn-Riester" ab 1.1.2008

Nach zwei Jahren vielfältiger Diskussionen hat sich offensichtlich die große Koalition auf Eckpunkte einer staatlichen Riester-Förderung von selbst genutztem Wohneigentum geeinigt. Danach sollen bis zu 75 Prozent der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für den Kauf von Immobilien verwendet werden können. Die Riester-Zuschüsse sollen bei der Tilgung des Kredits eingesetzt werden können. Dann ergibt sich für die Riester-Sparer zwar kein weiterer Rentenanspruch, aber die eigene Immobilie ist dafür im Alter früher abbezahlt - siehe Beitrag Wohn-Riester aktuell.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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