Trotz Streichung! Alte Eigenheimzulage auf bis zu fünf Jahre verlängern
- Bauantrag bis spätestens 31.12.2002 stellen
- Baubeginn auch erst in bis zu fünf Jahren möglich
- Bauantrag kann nachträglich wieder geändert werden ohne Verlust auf Fördermittel-Ansprüche
(20.11.2002) Die Bundesregierung setzt bei der Eigenheimzulage den Rotstift an: Die Grundförderung soll über die Hälfte, auf 1.000 Euro pro Jahr, gesenkt werden. Im Gegenzug wird die Kinderzulage geringfügig aufgerundet, um 36 Euro auf 800 Euro je Kind. Die achtjährige Laufzeit bleibt unverändert. Junge Paare ohne Kinder sollen künftig keine Fördermittel mehr erhalten. Die neue Regelung soll ab dem 1. Januar 2003 gelten. Bis dahin ist das alte Recht in Kraft, mit der Grundförderung von 2.556 Euro sowie dem Baukindergeld von 764 Euro.
2007 noch volle Eigenheimzulage
Wer sich die Gelder sichern möchte, der muss bis zum Jahresende 2002 mit der 'Herstellung' seines Hauses beginnen. "In der Praxis ist dies mit der Einreichung des Bauantrages beim zuständigen Bauordnungsamt erfüllt", sagt Hans Peters, Geschäftsführer der Deutschen Poroton. "Der eigentliche Baubeginn kann Jahre später erfolgen, ohne dass nach derzeitigem Recht der Anspruch auf die Förderung verfällt". Eine interessante Perspektive gerade für Bauinteressierte, die erst in ein paar Jahren bauen möchten. Denn der genehmigte Bauantrag bleibt, je nach Bundesland, zwei bis fünf Jahre gültig - und somit auch der Anspruch auf Fördermittel. Unter Umständen sind sogar weitere Fristverlängerungen möglich.
Viele Angaben im Bauantrag, wie etwa die Raumaufteilung, können nachträglich angepasst werden. Somit kann das heute beantragte Haus noch vor Baubeginn auch über Kleinigkeiten hinaus wieder geändert werden. Solche Änderungen sind laut Peters durchaus üblich. Die grundsätzliche Gültigkeit des Antrags bleibt davon unberührt.
Wichtig: Bauantrag fristgerecht und vollständig einreichen
Sehr wichtig ist laut Peters die fristgemäße Einreichung des Bauantrags und die Vollständigkeit der Unterlagen, damit der Antrag vom Bauordnungsamt angenommen wird. Klappt alles, haben die Bauwilligen viel Zeit, auf eine solide Finanzierung der eigenen vier Wände hinzuarbeiten. Das 'Verfallsdatum' der Fördermittel kann sogar noch weiter verlängert werden, indem kurz vor Ablauf der Baugenehmigung mit dem Bau begonnen wird. Dazu genügt bereits das Ausheben der Baugrube.
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