Streit um verstopfte Toilette: Wer muss den Schaden zahlen?
(14.11.2002) Wenn ein Mieter die Toilette unsachgemäß benutzt und sie dadurch verstopft, muss er die Reparaturkosten tragen - und nicht der Vermieter. Das teilt der Anwalt-Suchservice mit und verweist auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Saarburg.
Der Fall: Eine Mieterin meldete ihrem Vermieter, dass ihre Toilette verstopft sei. Dieser bestellte Handwerker, um der Sache auf den Grund zu gehen. Es wurde festgestellt, dass die Verstopfung von einer immensen Menge Toilettenpapier herrührte, welches sich im Rohr hinter dem stillen Örtchen gesammelt hatte. Der Vermieter bezahlte zunächst die Handwerkerrechnung, forderte jedoch später das Geld von der Mieterin zurück. Er meinte, sie habe die Toilettenspülung zu wenig betätigt und somit die Verstopfung verursacht. Die Frau war sich keiner Schuld bewusst und lehnte die Zahlung entrüstet ab. Der Streit eskalierte, und der Vermieter zog vor Gericht.
Das Urteil: Das Amtsgericht Saarburg gab ihm Recht. Die Mieterin sei durch den Mietvertrag verpflichtet gewesen, die zur Wohnung gehörende Toilette sachgemäß zu benutzen. Bereits das Einwerfen großer Mengen von Toilettenpapier ohne zwischenzeitliche Spülung stelle eine vertragswidrige Nutzung dar. Da schon die immense Papiermenge nachweislich zur Verstopfung geführt habe, könne unberücksichtigt bleiben, ob die Frau noch andere Dinge in die Toilette geworfen habe. Die Mieterin müsse dem Vermieter die Handwerkerkosten ersetzen, so das Gericht. (Urteil vom 07.08.2002, Az: 5 C 295/02)
siehe auch:
- Anwalt-Suchservice (Servicerufnummer 0180 – 52 54 555)
siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen "Mietrecht", "Immobilienrecht", "Baurecht" bei Amazon - konkret z.B.:
- "Baurecht, Baugesetze, Urteile"