Vermieter muss einen Keller nicht nachträglich mit Strom versorgen
(6.11.2002) Es ist natürlich nicht angenehm, wenn man seinen Keller nur mit Taschenlampe oder Kerze betreten kann. Das dachte sich auch ein Mann, der eine Wohnung in einem Berliner Altbau mit dazugehörigem Kellerabteil ohne Stromversorgung gemietet hatte. Deswegen forderte er vom Eigentümer eine nachträgliche Elektrifizierung. Doch damit hatte er nach Auskunft des Infodienst Recht und Steuern der LBS vor Gericht keinen Erfolg. Im Prinzip müsse der Vermieter natürlich für einen gebrauchsfähigen Zustand von Wohnung und Keller zu sorgen. Doch hier habe der Mieter bereits beim Abschluss des Vertrages gewusst, dass er ohne Strom und Steckdose auskommen müsse. Deswegen könne er nun nicht im Nachhinein diese Nachbesserung erzwingen. Er wird also weiterhin mit Notlösungen zurecht kommen müssen. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67 S 172/02)
siehe auch:
siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen "Immobilienrecht" und "Eigenheimförderung" bei Amazon - konkret z.B. Steuern 2002 für Dummies
- "Baurecht, Baugesetze, Urteile"