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Gewitter- und Hagelschäden - Was zahlt die Versicherung?

(8.8.2002) Über Deutschland werden pro Jahr 750.000 Blitze gezählt, an deren Folgen etwa zehn Menschen sterben. Dabei geht es im Sommer heftiger zur Sache als im Winter: In den warmen Monaten schlagen fünfmal so viele Blitze ein. Blitze haben durchaus regionale Vorlieben, so liegt die Zahl der jährlichen Gewittertage im Süden deutlich höher als im Norden Deutschlands.

Wenn der Blitz einschlägt, fließen mehrere 100 Millionen Volt. Diese können Drähte zum Schmelzen bringen oder andere Gegenstände so weit erhitzen, dass sich Stoffe entzünden, technische Anlagen in Brand geraten oder sogar explodieren. Bei derart geballter Zerstörungskraft bleibt die Frage nach dem Versicherungsschutz. Nach Auskunft von ARAG Experten werden Schäden, die unmittelbar durch einen Blitzeinschlag entstanden sind, von der Wohngebäude- und auch der Hausratversicherung reguliert. Schlägt der Blitz beispielsweise in den Schornstein oder ins Mauerwerk ein, kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden auf. Werden Hausratgegenstände der Wohnungseinrichtung unmittelbar durch einen Blitz beschädigt, ist die Hausratversicherung zuständig.

Während die Regulierung dieser Blitzschäden relativ unstrittig sind, warnen die Experten vor so genannten Blitzschlag bedingten Überspannungsschäden. Durch ein Gewitter entstehen hohe Spannungen, die durch Netzanschluss, Telefonleitung oder die Antenne ins Haus gelangen können. Das führt nicht selten zu Überspannungsschäden in elektronischen Geräten wie Fernseher, Radio, Computer, Telefon oder HiFi-Anlage. Auch Video- oder DVD-Player können bei Überspannung Schaden nehmen. Diese Schäden sind nur dann versichert, wenn der Einschluss von Blitzschlag bedingten Überspannungsschäden gesondert vereinbart wurde.

Auch durch Hagelstürme - gerade in der jüngsten Vergangenheit - werden Schäden in Millionenhöhe angerichtet. Neben vielen Autos sind vor allem Gebäude betroffen. Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe vermeldet in diesem Zusammenhang für das erste Halbjahr 2002 eine beträchtliche Zunahme der Hagelschäden in der Wohngebäudeversicherung, die sich in einer Verzehnfachung der Schadenaufwendungen beim Sturmrisiko gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum niederschlägt.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe weist darauf hin, dass Hagelschäden am Gebäude in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt sind. So ist etwa ein durch Hagel demoliertes Hausdach sowie ein Hagelschaden an Fenstern über die Wohngebäudeversicherung abgesichert.

ARAG  wie HUK-COBURG weisen einvernehmlich darauf hin, den entstandenen Schaden möglichst zeitnah zu melden. Sofortmaßnahmen wie beispielsweise das Entfernen eines umgestürzten Baumes oder die provisorische Reparatur am Dach sollte der Kunde mit seiner Versicherung absprechen. Im schlimmsten Fall droht sonst der Verlust des Versicherungsschutzes.

Die Experten raten zudem, Fotos von den Folgen des Blitzseinschlages zu machen, die bei eventuell auftretenden Streitfällen helfen. Wer mit dem Gutachten des von der Versicherung beauftragten Sachverständigen unzufrieden ist, sollte die strittigen Punkte erst einmal mit seiner Versicherung klären, bevor er selbst einen eigenen Gutachter beauftragt. Bei aller fachlicher Kompetenz: Auch Gutachter können sich einmal irren. Ein Gutachten kostet schnell ein paar tausend Euro. Auch wenn der vom Kunden beauftragte Sachverständige zu einem anderen Ergebnis kommt; die Kosten des Sachverständigen muss die Versicherung in aller Regel nicht zahlen.

Abschließend noch ein Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig den Umfang des Versicherungsvertrages, denn wenn dieser nicht mehr zeitgemäß ist, droht bei der Entschädigung ein Abzug wegen Unterversicherung.

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