Neues Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz - Verbraucherschutz wird gestärkt
(1.8.2002) Ab heute gilt in Hessen das neue "Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz". Es löst das 30 Jahre alte Hessische Architektengesetz ab und will für den Berufsstand der Architekten und Stadtplaner neue Maßstäbe setzen.
- Die Wettbewerbsfähigkeit des Berufsstandes wird insbesondere durch die Möglichkeit gestärkt, sich in Berufsgesellschaften zusammenschließen und dabei auch Gesellschaftsformen wählen zu können, die eine sachgerechte Haftungsbegrenzung ermöglichen.
- Die Berufsbezeichnung Stadtplaner wird erstmals geschützt. Damit werden für diese Berufsangehörigen Qualitätsstandards im Hinblick auf Ausbildung, Berufspraxis und Berufsaufsicht gesetzt, durch die sie sich von anderen auf diesem Gebiet tätigen Planern absetzen.
- Aber auch der Verbraucherschutz wird durch Transparenz und Qualitätssicherung in vielfältiger Weise gestärkt: Baugewerblich tätige Architekten und Stadtplaner müssen ihre baugewerbliche Bindung als Zusatz zur Berufsbezeichnung angeben, damit der Verbraucher erkennen kann, dass diese Architekten oder Stadtplaner nicht in jedem Fall unabhängige Sachwalter allein der Bauherreninteressen sind.
- Jeder Architekt und jeder Stadtplaner muss eine der Höhe nach ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Fortbildung wird zur Pflicht, deren Erfüllung von der Kammer überwacht wird.
- Ferner wird es in Zukunft eine Kammergütestelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Architekten und Stadtplanern auf der einen Seite und Bauherren auf der anderen Seite geben, die dazu beitragen soll, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
- Schließlich erhält die Kammer auch ein eigenes Bestellungsrecht für Sachverständige für Fragen des Bauwesens.
Die Hessische Landesregierung hat damit ein zukunftsweisendes Gesetz zum Wohle der Architekten und Stadtplaner, insbesondere aber auch zum Wohle zukünftiger Bauherren geschaffen.
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