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Gefahrenherd Grill: Welche Versicherung greift im Schadenfall?

(29.7.2002) Grillen gehört eindeutig zu den Lieblingsaktivitäten der Deutschen. Doch 4.500 Unfälle im Jahr belegen, dass das "heiße Vergnügen" nicht ungefährlich ist. Und wenn etwas passiert ist, stellt sich die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Die HUK-COBURG-Versicherungsgruppe informiert, welche Versicherung im Schadenfall greift.

Hausratversicherung: Geraten durch ein Grillfeuer versehentlich die Vorhänge, der Teppich oder gar die Polstermöbel in Brand, so ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Denn hier sind "alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen" gegen ein Feuer, das seinen "bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat" versichert.
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn man außerhalb des eigenen Grundstücks grillt und die mitgenommenen Utensilien unbeabsichtigt in Brand geraten. Dann kommt die Außenversicherung der Hausratversicherung zum Tragen.
Verwendet man aber beispielsweise Spiritus als Brandbeschleuniger kann das nicht nur das eigene Leben gefährden, sondern auch den Versicherungsschutz!

Haftpflichtversicherung: Kommt durch eine Unvorsichtigkeit Ihrerseits eine andere Person zu Schaden, ist dies ein Fall für die eigene Haftpflichtversicherung, so die HUK-COBURG-Versicherungsgruppe: Diese schützt vor Schadenersatzansprüchen aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. So etwa bei Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.

Private Unfallversicherung: Sollten Sie selbst durch eine Unvorsichtigkeit beim Grillen einen dauerhaften Schaden am eigenen Leib erlitten haben, hilft Ihnen eine private Unfallversicherung. Von dieser können Sie je nach den vereinbarten Leistungen eine Einmalzahlung erhalten.

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