Baulinks -> Redaktion  || < älter 2002/0614 jünger > >>|  

Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Bauherren gegenüber Bauträgern

(16.7.2002) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bauherren gegenüber Bauträgern gestärkt. Nach einem Urteil können sich Firmen, die vertraglich die Errichtung eines Hauses komplett übernommen haben, nicht aus der Haftung für etwaige Baumängel zurückziehen, indem sie ihre Kunden auf Ansprüche gegen andere Beteiligten wie Architekten oder Handwerker verweisen. Eine entsprechende Klausel im Vertrag benachteilige den Bauherrn unangemessen und verstoße deshalb gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Aktenzeichen: VII ZR 493/00 vom 21. März 2002).

Damit gewährte der BGH einem Bauherrn Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Bau einer rund 120.000 DM teuren Souterrainwohnung. Die Wohnung ließ sich aufgrund eines Planungsfehlers des Architekten nicht ausreichend belüften und wies deshalb Feuchtigkeitsschäden auf.

Nach den Worten des VII. Zivilsenats besteht der Zweck des Bauträgervertrags gerade darin, dass die Abwicklung des Projekts in einer Hand liegen soll. Würde der Bauherr darauf verwiesen, etwaige Ansprüche gegen jeden einzelnen am Bau Beteiligten durchzusetzen, würde dieser Zweck ausgehebelt. Er müsste unter Umständen mit erheblichem Zeitaufwand durch Sachverständige feststellen lassen, wer im einzelnen für den festgestellten Mangel verantwortlich ist.

Mit dem Urteil korrigierte der BGH seine Rechtsprechung: Bisher hielt er Klauseln für zulässig, die dem Hauskäufer zumindest Bemühungen um die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen Bauhandwerker zugemutet hatten.

siehe auch:


zurück ...
Übersicht News ...
Übersicht "Broschüren" ...

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH