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Muß Wohnungskäufer Kaution an Alt-Mieter zurückzahlen?

(16.6.2002) Wenn vermieteter Wohnraum erworben wird, dann haftet der Käufer gegenüber dem Mieter grundsätzlich für die an den Vorbesitzer gezahlte Kaution. Darauf weist der Verein "Mieter helfen Mietern" in Hamburg unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg hin (Az.: 7 C 194/01).

Aber: Diese Regelung gilt der Veröffentlichung zufolge nur für solche Wohnungen und Häuser, die nach der Mietrechtsreform am 1. September 2001 verkauft worden sind. Für zuvor verkaufte Wohnungen gilt die alte Regelung, nach der ist der Käufer nur dann zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet, wenn sie ihm vom Vorbesitzer ausgehändigt wurde oder er von diesem die Verpflichtung zur Rückgewährung übernommen hat.

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