DStGB: Tariftreuegesetz belastet Kommunen - Kostensteigerung um 2,5 Mrd. Euro im Baubereich
(27.4.2002) Nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes führt das am 26. April 2002 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Tariftreuegesetz zu einem erheblichen Bürokratiezuwachs für alle kommunalen Auftraggeber sowie zu einer Verteuerung der öffentlichen Aufträge.
Der Gesetzgeber ist zwar mit der stufenweisen Einführung der Zahlung ortsüblicher Tariflöhne der kommunalen Forderung nach einer Differenzierung zwischen Ost- und Westtariflöhnen nachgekommen. Das Tariftreuegesetz zeigt sich aber insgesamt als praxisfremd und wenig praktikabel. Beispielhaft sei auf die vorgesehene stufenweise Absenkung der Bagatellgrenze für öffentliche Aufträge hingewiesen. "Eine Absenkung der Bagatellgrenze in Stufen auf 50.000 € führt in der kommunalen Vergabepraxis zu einen enormen Verwaltungs- und Kontrollaufwand, der von den Städten und Gemeinden nicht geleistet werden kann", erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg.
Neben der vorgesehenen Abfrage einschlägiger Lohn- und Gehaltstarife bedeutet insbesondere die vom Auftraggeber zu leistende Kontrolle der Einhaltung der Tariftreue durch die Auftragnehmer einen unvertretbaren Verwaltungsmehraufwand. "Mit der Streichung der ursprünglich vorgesehenen Einbindung der Bundesanstalt für Arbeit in die Kontrolle der Auftragnehmer wird die Hauptlast der Kontrollaufgaben und damit auch der zusätzlichen Personalkosten bei den Kommunen liegen. Dieses bedeutet eine unzulässige und einseitige Lastenverschiebung zu Ungunsten der Städte und Gemeinden und stellt einen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip dar. Hier ist der Bund nach dem Prinzip „wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ verpflichtet, den Städten und Gemeinden die Kosten für die Überprüfung der Tariftreueerklärungen auszugleichen", so Landsberg.
Die Feststellung, dass mit dem vorhandenen Personal die aus dem Tariftreuegesetz entstehenden Kontrollaufgaben nicht durchführbar sind, verwundert nicht, haben Städte und Gemeinden doch in den vergangenen Jahren aus Kostengründen erheblich Personal abbauen müssen. Dieser Personalabbau belief sich allein zwischen 1992 und 2000 bundesweit auf ca. 23 Prozent oder etwa 500.000 Stellen.
Das Tariftreuegesetz bedeutet für Städte und Gemeinden schließlich eine erhebliche Verteuerung der öffentlichen Aufträge. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird das Tariftreuegesetz öffentliche Bauaufträge um bis zu 5 Prozent verteuern. Die Folge wäre, dass die ca. 14.000 Kommunen sowie Stadtwerke bei einem Bauvolumen von ca. 50 Mrd. € jährlich mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 2,5 Mrd. € rechnen müssten. Dieses ist aber vor dem Hintergrund der dramatischen Haushaltslage der Kommunen nicht leistbar und schadet notwendigen kommunalen Investitionen.
siehe auch:
- Deutscher
Städte- und Gemeindebund (DStGB)
- Meldung vom 27.4.2002: Bundestag verabschiedet Tariftreuegesetz und Korruptionsregister
- Meldung vom 27.4.2002: Bauindustrie zum Tariftreuegesetz: Kernforderungen an Funktionsfähigkeit
nicht erfüllt!
- Meldung vom 13.1.2002: Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.: Tief besorgt über das rot-rote Regierungsprogramm
- Meldung vom 3.10.2001: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes: Schnelle Umsetzung der Tariftreueregelung erforderlich
- Meldung vom 2.10.2001: Deutscher
Städte- und Gemeindebund: Das geplante Tariftreuegesetz ist der falsche Weg zum richtigen
Ziel
- "Hersteller-, Anbieter-, Industrie- und Verbraucher-Verbände" • "öffentliche Hand" • "kommunale Verbände (Städtetag,...)" bei BAULINKS.de