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OLG-Urteil: Unternehmer bleibt trotz Kalkulationsirrtum an Angebot gebunden

(10.4.2002) Wie das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschied, beiben Unternehmer bei Ausschreibungen grundsätzlich auch an ein zu niedrig kalkuliertes Angebot gebunden.

Der konkrete Fall: Ein Bauunternehmen hatte für eine Brückensanierung einen zu geringen Arbeitslohn angesetzt. Da es um etwa 25 Prozent günstiger war als der nächste Bieter erhielt es den Auftrag. Als sich später der Kalkulationsirrtum herausstellte, verlangte das Unternehmen eine Nachzahlung in Höhe von rund 69.000 Euro. Das Landgericht Koblenz hatte dieser Klage zunächst stattgegeben.

Das OLG hat dagegen mit seinem Urteil die Zahlungsklage des Unternehmens abgewiesen: Das Unternehmen war demnach weder zur Anfechtung seines Angebots berechtigt noch hätte der Bauherr die Kalkulation nachprüfen oder gar auf eventuelle Fehler aufmerksam machen müssen - eine Ausnahme gelte allenfalls dann, wenn der Fehler offenkundig sei (Az.: 1 U 2046/98).

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