Der Ring Deutscher Makler informiert: Umsetzung der Energiesparverordnung sinnvoll planen
(16.3.2002) Hausverwalter und -eigentümer sollten bei der Umsetzung der seit 1. Februar 2002 geltenden Energiesparverordnung Kosten, Zeitpunkt und Fördermittel genau prüfen. Die Energiesparverordnung, die die bisherige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammenfasst, bietet die Chance, die Immobilie für die Zukunft zu rüsten. Da die Kosten der Modernisierung jedoch vom Eigentümer vorfinanziert werden müssen und die Standards von Gebäuden sehr unterschiedlich sind, empfiehlt sich eine solide Bestandsaufnahme und Planung.
Bis Ende 2006 verlangt die Verordnung die Erneuerung von Heizkesseln, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden. Nach Schätzungen der Bundesregierung betrifft dies etwa zwei Millionen Anlagen. Zudem müssen bislang freiliegende Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Dachgeschosse bis Ende 2005 nachträglich gegen Wärmeverluste gedämmt werden. Gebäude aus dem Bestand sollten höchstens 40 Prozent über den Energiewerten für Neubauten liegen. Bei Neubauten erklärt die Verordnung den Niedrigenergiehaus-Standard mit einem um bis zu 30 Prozent geringeren Energieverbrauch zur Regel. Für Einfamilienhäuser gelten hinsichtlich der Fristen Sonderregelungen. Hier müssen die Anforderungen aus der Verordnung nur bei einem Eigentümerwechsel erfüllt werden.
Transparenz der Energiewerte: Neubauten und nach wesentlichen Veränderungen auch Bestandsimmobilien sollen künftig in einem Energiebedarfsausweis die wichtigsten Kennwerte zum Heiz- und Energiebedarf eines Hauses ausweisen. Dies ermöglicht eine größere Transparenz über den Energiebedarf des Gebäudes für Eigentümer und Mieter. Bei künftigen Kauf- und Mietentscheidungen können die Werte mit herangezogen werden. Sie sind auch eine wertvolle Hilfe bei späteren Modernisierungsentscheidungen.
Für die Mieter rechnen sich die Energiesparmaßnahmen langfristig in jedem Fall, da sie bei den Nebenkosten sparen werden. Für Eigentümer bedeutet die neue Verordnung jedoch zunächst eine zusätzliche Belastung. Sie müssen die Vorfinanzierung der Modernisierung tragen. Bis zu elf Prozent der Kosten dürfen Vermieter auf die Miete umlegen. Ob sich dies bei einem entspannten Markt realisieren lässt, ist jedoch offen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt für die Finanzierung der Umbauten mit dem "CO₂ Gebäudesanierungsprogramm" und dem "Programm zur CO₂-Minderung" günstige Darlehen. Hier können auch kleinere energiesparende Umbauten wie neue Fenster oder Solaranlagen gefördert werden. In jedem Fall sollten Eigentümer und Vermieter vor dem Baubeginn eine Bewilligung abwarten. Maßnahmen, die bereits in Bau sind oder abgeschlossen, erhalten keine nachträgliche Förderung.
siehe auch:
- Ring Deutscher Makler
- Meldung vom 12.3.2002: Aktuelle Förderinformation der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Meldung vom 21.12.2001: "Checkliste Energieeinsparverordnung" herausgegeben (mit Download-Link)
- Meldung vom 14.12.2001: Bodewig stellt neuen Gebäudepass und Hausakte vor (mit Bezugsquellen)
- Meldung vom 8.8.2001: Was bringt die neue Energieeinsparverordnung? Endlich wird die Primärenergie berücksichtigt!
- Meldung vom 8.8.2001: Viele
alte Heizungen verschwenden Energie
- "Heizungs-Magazin" • "Dämmen" und rund ums Bauen